Potsdam-Mittelmark. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark stellt auch für das Jahr 2019 Mittel für die Denkmalpflege zur Verfügung. Es können Arbeiten gefördert werden, die der Erhaltung und sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals sowie der Bergung und Dokumentation von Bodendenkmalen dienen. Der Kreis stellt dafür wie in den vergangenen Jahren 300.000 Euro bereit.
Ziel ist es, dass diese Mittel zum Ende kommenden Jahres durch Bauherren tatsächlich abgerufen werden und die Summe des Investitionsvolumens denkmalschutzrechtlicher Vorhaben mindestens das Sechsfache der Zuwendungen übersteigt. Um diese Mittel für die Denkmalpflege zu beanspruchen, ist bis zum 31.12.2018 ein entsprechender Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark einzureichen.
Weitere Informationen zur denkmalrechtlichen Erlaubnis oder zu einer eventuell notwendigen Baugenehmigung sowie der Förderantrag selbst, sind auf der Internetseite von Potsdam-Mittelmark unter Bürgerservice abrufbar.
Eine Zusage dafür, dass Fördermittel ausgereicht werden können, ist mit dieser Information nicht verbunden.
(Presseinformation des Landkreises Potsdam-Mittelmark)
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