Polizei

Lütte: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Lütte; Tatzeit: Dienstag, 24.09.2019, 09:45 Uhr

Gleich zwei Verkehrsstraftaten auf einmal ahndeten Polizeibeamte Dienstagvormittag in Lütte. Während ein 29- Jähriger einen PKW KIA im Straßenverkehr führte, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, saß der Fahrzeughalter daneben und ließ die Fahrt zu.

Da sich auch der Halter gemäß § 21 Abs.1 Nr.2 StVG strafbar gemacht hat, wurden gegen die Beiden  entsprechende Anzeigen gefertigt. Der beisitzende Fahrzeughalter durfte anschließend die weitere Fahrt fortsetzen.

(Presseinformation der Polizei)

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