Stadt Bad Belzig, Amt Niemegk, Amt Brück, Amt Ziesar, Bad Belzig. Die Feuerwehren sind in Ämtern und Gemeinden sind eine Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge. Nach den Brandschutzgesetzen der Bundesländer, so auch in Brandenburg, sind die Träger des örtlichen Brandschutzes gesetzlich verpflichtet, leistungsfähige Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Oft überschreiten die Einsatzgebiete jedoch die Grenzen der Ämter und Gemeinden.
Deshalb beschlossen die Bad Belziger Stadtverordneten jetzt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über gegenseitige Hilfe und Unterstützung mit dem Ämtern Brück, Niemegk und Ziesar.
Diese betrifft sowohl die gegenseitige Zusammenarbeit bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen, sowie auch die gemeinsame Aus- und Fortbildung. Dafür stimmen die Träger des Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung ihre Alarm- und Ausrückeordnung aufeinander ab, um so gemeinsam zum Einsatzerfolg beizutragen.
Die tatsächlich entstandenen Kosten im Zusammenhang mit Einsätzen werden dabei von dem ersuchenden Vereinbarungspartner erstattet. Die Kosten für Aus- und Fortbildung trägt jeder Vereinbarungspartner selbst. Einstimmig wurden die Vereinbarungen von den Stadtverordneten beschlossen.
(Artikelfoto: FF Bad Belzig)
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