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Stadtverordnete beschließen Wärmeplan für Bad Belzig

Bad Belzig. Der Klimawandel fordert alle heraus, insbesondere im Hinblick auf die Wärmeerzeugung in Gebäuden, die einen erheblichen Teil der Treibhausgasemissionen verursacht.

Auf ihrer jüngsten Sitzung haben sich die Stadtverordneten in Bad Belzig mit dem Thema beschäftigt und den Wärmeplan mehrheitlich beschlossen. Welche konkreten Maßnahmen sich daraus ergeben, steht noch nicht fest.

Das Wärmeplanungsgesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass Städte und Gemeinden, in denen zum 1. Januar 2024 100.000 Einwohner oder weniger gemeldet sind, Wärmepläne spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 zu erstellen haben. Unter Einbeziehung des externen Dienstleisters Deutsche Stadt- und Grundstücksgesellschaft mbH (DSK) wurde dieser Planungsprozess für Bad Belzig bis Ende März 2026 unter Einbeziehung der relevanten Akteure und der Öffentlichkeit durchgeführt. Es wurden die wesentlichen Grundlagen der derzeitigen Wärmeversorgung erfasst und ausgewertet. Hierzu gehörten insbesondere die Bestandsanalyse, die Ermittlung der aktuellen Wärmebedarfe sowie die Untersuchung möglicher Potentiale für eine künftige Wärmeversorgung.

Der Zwischenbericht wurde öffentlich ausgelegt. Hinweise, Anregungen und Einwände konnten vorgebracht werden und sind im Abschlussbericht berücksichtigt. Am 31. März 2026 wurden die Ergebnisse in einer öffentlichen Abschlussveranstaltung und der Stadtverordnetenversammlung auf ihrer vergangenen Sitzung vorgestellt. Sie bilden eine strategische Grundlage für die weitere Auseinandersetzung mit der zukünftigen Ausgestaltung der Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Mit der Kenntnisnahme der vorgestellten Ergebnisse ist noch keine unmittelbare Entscheidung über konkrete Umsetzungsmaßnahmen verbunden.

Auf der Grundlage dieser Planung kann die Stadt Bad Belzig nun durch die Erschließung und Nutzung alternativer, nachhaltiger Wärmequellen wie Solarenergie, Erdwärme oder Abwärme einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Gleichzeitig wird dadurch die Abhängigkeit von begrenzten und oft kostspieligen fossilen Energieträgern verringert, deren Nutzung spätestens ab dem 1. Januar 2045 nicht mehr möglich sein wird.

Die kommunale Wärmeplanung hat das Ziel, die optimale und gleichzeitig kosteneffiziente Wärmeversorgung für die Gebäude im Stadtgebiet zu identifizieren und zu gestalten. Durch diese Planung wird eine strategische Ausrichtung ermöglicht, um langfristig Energie- und Klimaziele zu erreichen und die Energiewende vor Ort erfolgreich umzusetzen. In der Planung wird die aktuelle Heizsituation der Gebäude im Stadtgebiet untersucht. Auf der Grundlage der nach den Datenschutzrichtlinien (DSGVO) erhobenen Daten können Gebiete identifiziert werden, die sich besonders gut für zentrale Wärmenetze eignen, sowie solche, die weniger geeignet sind. Dies schafft die Grundlage für eine langfristige und verlässliche Planung.

(Artikelfoto: Schornsteine der Steintherme)

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