Stadt Treuenbrietzen. Auf der letzten Sitzung vor der Sommerpause haben die Stadtverordneten von Treuenbrietzen über eine neue Hundesteuersatzung entschieden. Die Anpassung der Satzung war notwenig geworden, weil der Landesgesetzgeber die Hundehalterverordnung änderte. Eine Veränderung bei den Steuersätzen, wie in einigen anderen Kommunen, gab es bei dieser Gelegenheit in Treuenbrietzen nicht.
In Zukunft gibt es laut Gesetz und kommunaler Satzung keine gefährlichen Hunderassen mehr als solche. Allein eine Wesensprüfung entscheidet, ob ein Hund als gefährlich eingestuft wird oder nicht. Dies ist die wesentliche Änderung der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, die dazu führte, dass alle kommunalen Hundesteuersatzungen angepasst werden mussten. So auch in Treuenbrietzen.
Diese rechtliche Anpassung spielte bei den Stadtverordneten von Treuenbrietzen in der Diskussion jedoch kaum ein Rolle. Knack- und Diskussionspunkt war dagegen die Frage von Steuererleichterungen für Mitglieder in Hundevereinen und Hundehalter mit Sachkundenachweis oder bestandener Begleithundeprüfung. Bereits in den Ausschüssen soll es dazu zu Wortgefechten gekommen sein, wie es aus Teilnehmerkreisen heißt. Auch hat es einen Termin beim Hundesportverein Treuenbrietzen e.V. gegeben, um die Arbeit der Vereinsmitglieder mit ihren Hunden kennenzulernen sowie um sich über Zuchtschauen (Fläming 365 berichtete) und die Fähigkeiten der Sachkunde zu informieren.
Bürgermeister Robert-Walter Wildgrube dankte während der Diskussion den Mitgliedern des Hundesportvereins Treuenbrietzen e.V. für ihr gesellschaftliches Engagement, merkte aber an, dass eine Satzung nicht der geeignete Weg für eine Vereinsförderung ist. Anja Schmollack von der CDU, die zuvor einen Antrag auf Streichung des betreffenden Absatzes eingebracht hatte, sprach von einem finanzpolitisch und strukturell falschem Weg. Das kommunale Steuerrecht kann nicht für Vereinsuntertützung gebogen werden, so die Politikerin.

Heiko Thielemann vom BSD (Bündnis Stadt und Dörfer) wollte dieser Argumentation nicht folgen und argumentierte mit weniger Haftungskosten und weniger Aufwand für die Verwaltung, sollte es zu Bissvorfällen kommen. Marcel Block von der CDU erwiderte, dass der letzte ihm bekannte Bissvorfall durch einen Hund verübt wurde, dessen Halter einen sogenannten Hundeführerschein hatte. Schlussendlich war eine große Mehrheit der Stadtverordneten gegen „Steuergeschenke“ für Mitglieder in Hundevereinen bzw. Hundehalter mit Sachkundenachweis. Lediglich vier Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung stimmten nicht für die neue Satzung.
Die wichtigste Nachricht für alle Hundehalter, egal ob Mitglied in einem Hundeverein oder Inhaber eines Sachkundenachweises, wird sein, dass es keine Steuererhöhungen gibt. Weiterhin bezahlen Hundehalter für den ersten Hund 36 Euro, für den zweiten Hund 42 Euro und für jeden weiteren Hund 60 Euro Hundesteuer. Ob sich eine Kommune wie Treuenbrietzen, die jedes Jahr eine Haushaltssperre hat, dauerhaft eine Nichterhöhung der Hundesteuer leisten kann, wird die Zukunft zeigen.
(Artikelfoto: Das Warten von Tierschützern und Hundehaltern hat ein Ende: Ab sofort gibt es keine gefährlichen Hunde mehr per Gesetz. Die Rasselisten wurden abgeschafft. In Zukunft entscheidet eine Wesensprüfung, ob ein Hund gefährlich ist oder nicht. © privat)
Views: 8