Rathaus Lehnin

Kloster Lehnin: Das „Goldene Buch“ wird fortgeführt – Richtlinie regelt die Ehrungsvoraussetzungen

Kloster Lehnin. Mit dem Beschluss der Gemeindevertreter von Kloster Lehnin am 15. September 2026 ist der Weg für eine Neuanlage des „Goldenen Buches der Gemeinde Kloster Lehnin“ frei geworden. Die letzte Eintragung wurde vor 16 Jahren, im Jahr 2008 getätigt. Seitdem geriet das „Goldene Buch“, das fünf Jahre zuvor angelegt worden war, in Vergessenheit.

Nun ist es wieder aufgetaucht. „Es ist eine schöne Tradition, die wir fortführen sollten“, warb Bürgermeister Uwe Brückner um Zustimmung. Gleichzeitig billigte die Gemeindevertreter auch eine Richtlinie, die die Voraussetzungen für einen Eintrag regelt:

„Mit dem Einverständnis der Gemeindevertretung soll an die zurückliegende Tradition angeknüpft und zugleich der hohe Wert einer Ehrung im „Goldenen Buch“ der Gemeinde Kloster Lehnin geschützt werden. Aufgrund des besonderen Charakters dieser Ehrung, empfiehlt die Verwaltung durch eine Richtlinie klare und nachvollziehbare Voraussetzungen und Verfahrensregeln festzulegen.“

Durch die Festlegung einheitlicher Kriterien soll gewährleistet werden, dass Ehrungen nach transparenten und nachvollziehbaren Maßstäben erfolgen. Gleichzeitig will man sicherstellen, dass eine Eintragung in das „Goldene Buch“ ihren besonderen Stellenwert als Ausdruck einer herausragenden Würdigung behält und nicht durch eine zu großzügige oder uneinheitliche Praxis an Bedeutung verliert, heißt es in der Begründung der Beschlussvorlage.

Jetzt ist klar, dass der Bundespräsident, die Regierungsmitglieder des Bundes und des Landes Brandenburg sowie die Ministerpräsidenten der anderen Länder ebenso automatisch um einen Eintrag gebeten werden, wie die Repräsentanten anderer Länder. Alle anderen werden vom Bürgermeister in Zusammenarbeit mit dem Hauptausschuss benannt und um Eintrag gebeten. Bürger der Gemeinde Kloster Lehnin und die Gemeindevertreter können Vorschläge unterbreiten. Die Geehrten sollten sich um die Gemeinde verdient gemacht haben und können aus den Bereichen Politik, Kultur, Sport, Bildung, Wissenschaft, Kirche und Wirtschaft kommen, auch das soziale Engagement kann gewürdigt werden.

Eine Eintragung kann auch wieder gelöscht werden, einen entsprechenden Antrag kann der Bürgermeister stellen, er kann auch von den Gemeindevertretern kommen und muss in der Gemeindevertretung befürwortet werden.

Die Richtlinie tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Views: 5

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Login