Borkheide. Wenn ein Bauherr nicht die notwendigen Stellplätze anbieten kann, wird er demnächst, statt 3.500 Euro stolze 7.300 Euro zahlen müssen. Die Gemeindevertretung (GV) hat in ihrer Sitzung am 15. Oktober 2026 die Änderung beschlossen, die die am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt am 13. November 2026 in Kraft treten wird.
Grundlage für die Verteuerung ist eine neue Kalkulation der Amtsverwaltung.
„Bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden, baulichen Anlagen sowie gleichgestellten Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr von Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, müssen mindestens die notwendigen Stellplätze …. hergestellt werden“, heißt es in der Satzung.
Dabei wird gefordert, dass bei Wohnhäusern und Ferienobjekten je ein Stellplatz pro Einheit eingerichtet wird. Bei Kinder-, Jugend- und Altenheimen ist ein Stellplatz je 10 Betten notwendig. Bei sonstigen Wohnheimen wird ein Stellplatz je zwei Betten notwendig. Bei einem Stellplatz geht man von einer Fläche von 5,80 Meter mal 2,00 Meter aus.
Können die Bauenden der Pflicht nicht nachkommen, wird die oben genannte Ablösesumme je Stellplatz fällig. Dies muss in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart werden.
Erstaunlicherweise geht die Stellplatzsatzung nur auf Wohneinheiten ein, gewerbliche Bauherren werden, anders als zum Beispiel in Golzow, nicht erwähnt.
(Artikelfoto: Gemeindehaus Borkheide)
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Ein Kommentar
Leider wurde für Gewerbe diese Stellplatzordnung ausgenommen. Das ist ungerecht und die Einwohner sollten sich an die Bürgermeisterin wenden.