Teltow-Fläming: Service des Straßenverkehrsamts ab 20. Juli 2020

Teltow-Fläming. Das Straßenverkehrsamt informiert über Änderungen im Service der Kfz-Zulassungsstelle, der Führerscheinstelle und des Bereichs Verkehrssicherheit und -lenkung (StVO).
Aktuelle Informationen erhalten Sie ausschließlich auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming unter “Sprechzeiten”:

Internetbasierte Kfz-Zulassung „i-Kfz“

Für Privatkund*innen gibt es ein umfassendes Onlineangebot auf der Internetseite des Landkreises. Bitte reichen Sie Ihre Vorgänge nach Möglichkeit online ein. Das Angebot steht 24 Stunden an allen Wochentagen zur Verfügung.

Über das i-Kfz-Portal können folgende Anträge gestellt werden:

  • Antrag auf Neuzulassung eines Kfz
  • Antrag auf Wiederzulassung eines Kfz
  • Antrag auf Umschreibung eines Kfz mit Kennzeichenwechsel
  • Umschreibung eines Kfz ohne Kennzeichenwechsel
  • Außerbetriebsetzung eines Kfz
  • Adressänderung des Halters eines Kfz

Den Zugangs-Link zum i-Kfz-Portal finden Sie auf Hauptseite unter der Rubrik „Was erledige ich wo?“ und den „Online-Services“  oder direkt über den nachfolgenden Kurzlink: https://bit.ly/3exidzb

Für die Benutzung von „i-Kfz“ müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Die antragstellende Person muss in Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines einsprechenden Kartenlesers sein.
  • Auf dem verwendeten Endgerät (PC, Smartphone etc.) muss die „AusweisApp2“ (siehe https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/) installiert und gestartet sein.
  • Die antragstellende Person muss die Möglichkeit zur Teilnahme an einem der angebotenen internetbasierten Bezahlverfahren haben.
  • Soll ein Antrag oder Vorgang für ein Kfz durchgeführt werden, was bereits zugelassen war oder ist, muss die letzte Zulassung dieses Kfz nach dem 01.01.2015 erfolgt sein.

Bitte halten Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung eVB Ihrer Kfz-Versicherung bereit. Bitte denken Sie an die Beschaffung von Kennzeichentafeln für das betreffende Fahrzeug.

 Zutritt zu den Kfz-Zulassungsstellen

Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs werden weiterhin nur entgegengenommen, wenn der*die Halter*in seinen*ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Landkreis Teltow Fläming hat.

Die Kfz-Zulassungsstelle darf zu den regulären Servicezeiten nach gesonderter Aufforderung betreten werden. Entsprechende Anweisungen sind zu befolgen.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist eigenverantwortlich einzuhalten. Während des Aufenthalts in den Objekten ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 Einzelanträge

Privatpersonen können ohne Termin Einzelanträge (max. 3 Vorgänge) zu den regulären Servicezeiten in einer der beiden Kfz-Zulassungsstellen stellen.

Planen Sie unbedingt längere Wartezeiten vor der Einrichtung ein. Ein Einlass ist bis maximal 30 Minuten vor Ende der Servicezeiten möglich.

Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass die Antragsunterlagen vollständig und Personal-dokumente gültig sind. Bitte bedenken Sie, dass Einwohnermeldeämter eingeschränkte Sprechzeiten haben können.

Formulare für notwendige Vollmachten und Erklärungen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter „Was erledige ich wo?“ in der Rubrik „Formulare“, Kurzlink: https://bit.ly/2WqmZIq

Bitte nutzen Sie nur die vom Straßenverkehrsamt Teltow-Fläming bereitgestellten Formulare, die behördenspezifische Informationen u. a. zum Datenschutz enthalten.

Eine Anmeldung von Fahrzeugen ohne gültige Dokumente ist nicht möglich. Externe Abmeldungen sind durch Ankaufverträge nachzuweisen.

Bitte kommen Sie allein in die Zulassungsstelle.

Anmeldedienste und Autohäuser

Anmeldedienste und Autohäuser haben bei mehr als drei Anträgen einen Termin mindestens drei Tage vorher anzufragen:

Ihnen kann nur ein Servicetermin pro Tag zugeteilt werden. Je vereinbartem Termin können max. 15 Anträge (inkl. Abmeldungen) gestellt werden.

Formulare für notwendige Vollmachten und Erklärungen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter „Was erledige ich wo?“ in der Rubrik „Formulare“, Kurzlink: https://bit.ly/2WqmZIq

Bitte nutzen Sie nur die vom Straßenverkehrsamt Teltow-Fläming bereitgestellten Formulare, die behördenspezifische Informationen u. a. zum Datenschutz enthalten können.

Die Anträge werden sofort bearbeitet und die fertigen Unterlagen ausgehändigt. Externe Abmeldungen sind durch Ankaufverträge nachzuweisen.

Führerscheinstelle Luckenwalde

Die Führerscheinstelle Luckenwalde nimmt Anträge zu den regulären Öffnungszeiten entgegen, wenn vorher der Termin für die Antragseinreichung oder Abholung von Dokumenten telefonisch vereinbart wurde. Die Terminvergaben erfolgen immer montags unter den nachfolgenden Telefonnummern:

Anliegen Anmeldung eines Termins
unter Telefonnummer:
Führerscheinantrag (Ersterteilung,
Erweiterung, Verlängerung, Schlüsselzahlen, Umstellung, Umschreibung, Ersatz, internation. Führerschein)Kontrollgerätekarten
03371 608-2824

03371 608-2759

03371 608-2758

Fahrschulen 03371 608-2762
Anträge auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
nach einem Entzug
(neu: Terminvereinbarungen erfolgen am Dienstag)
03371 608-2821
gewerbliche Personenbeförderung 03371 608-2828
Fahrlehrer- und
Fahrschulangelegenheiten
03371 608-2822

Für Anträge zur gewerblichen Personenbeförderung – Verkehr mit Taxi- und Mietwagen – kann bis 16.08.2020 nur ein eingeschränkter Service angeboten werden.

Allgemeine Hinweise:

  • Bitte tragen Sie während des Aufenthalts in der Behörde eine Mund-Nasen-Bedeckung und halten Sie den notwendigen Abstand.
  • Die Gemeindeverwaltung am Wohnort nimmt ebenfalls Fahrerlaubnisanträge entgegen. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort über die aktuellen Services.
  • Bei der Beantragung eines internationalen Führerscheins bedenken Sie die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes.
  • Bitte erscheinen Sie pünktlich und nur mit vollständigen Antragsunterlagen, ansonsten verfällt der Termin. Zum Termin sollten nur die zwingend erforderlichen Personen erscheinen.

Verkehrssicherheit und -lenkung (StVO)

Das Sachgebiet Verkehrssicherheit und -lenkung (StVO) nimmt Anträge, die eine Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsgrundes betreffen, per E-Mail entgegen:

Alle anderen Anträge sollten per Fax oder Post eingereicht werden.

Für die Antragstellung sind alle erforderlichen Formulare und Informationen auf der Internetseite des Landkreises verfügbar. Darüber hinaus stehen die Beschäftigten unter den dort veröffentlichten Telefonnummern für Rückfragen zur Verfügung.

Bestmöglicher Service und gleichzeitiger Schutz für Beschäftigte und Kund*innen

Alle anderen Fragen können telefonisch oder per E-Mail an das Amt gerichtet werden:

Das Straßenverkehrsamt will mit diesen Verfahrensweisen den dieser Tage größtmöglichen Service bieten und sowohl seine Mitarbeiter*innen als auch Kund*innen schützen. Bitte unterstützen Sie diese Bemühungen. Bleiben Sie gesund!

Über Änderungen der Verfahrensweisen wird auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming informiert. Bitte informieren Sie sich ausschließlich hier (Kurzlink zu den Sprechzeiten): https://bit.ly/2OBTnDD

(Pressemitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark)

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