Stadt Bad Belzig. Auf ihrer Sitzung am 14. Juni 2021 haben die Stadtverordneten der Stadt Bad Belzig den Kulturfonds 2021 beschlossen und auf den Weg gebracht.
Zum Stichtag 15.09.2021 ist es möglich, wieder Anträge für kulturelle Veranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte zu stellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es diese Stichtagsregelung gibt. Anträge, die nach dem 15.09.2021 eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Kulturträger, Künstlerinnen und Künstler, Initiativen, gemeinnützige Vereine, -Stiftungen, -Einrichtungen, -Unternehmen und Einzelpersonen. Förderfähig im Sinne des Zuwendungszwecks sind kulturelle Veranstaltungen wie z.B. Ausstellungen, Konzerte, Lesungen, Theater- oder Tanzaufführungen, also nicht investive Projekte, die im Stadtgebiet von Bad Belzig noch in diesem Jahr stattfinden werden.
Eine Förderung erfolgt als zweckgebundene Fehlbedarfsfinanzierung und beträgt pro Projekt max. 50 % der Gesamtkosten.
Anträge auf Förderung können bei der Stadtverwaltung Bad Belzig, Innere Verwaltung schriftlich oder per E-Mail an innereverwaltung@bad-belzig.de abgegeben werden. Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel erfolgt durch die Verwaltung anhand einer Bewertungsmatrix.
Die Richtlinie sowie das Antragsformular finden Sie im Internet unter www.bad-belzig.de und dort unter der Rubrik Rathaus: Richtlinien/Verordnungen/Entgelte.
(Pressemitteilung der Stadt Bad Belzig)
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