Rathaus Bad Belzig

Einschränkung des Publikumsverkehrs im Rathaus der Stadtverwaltung Bad Belzig

Bad Belzig. In Anbetracht der erneuten rasanten Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus ist das Rathaus der Stadt Bad Belzig ab 29.11.2021 bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen.

Wichtig: Während der allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung erfolgen Dienstleistungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Einen Termin mit dem zuständigen Fachbereich vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail. In dringenden Angelegenheiten nutzen Sie bitte die Klingelanlage des Rathauses und klingeln bitte bei dem zuständigen Fachbereich. Das Bürgerbüro bleibt für den Besucherverkehr weiter geöffnet und ist zu den nachfolgenden Zeiten erreichbar:

Montag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr -16:00 Uhr mit Terminvereinbarung
Dienstag und Donnerstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Mittwoch: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr mit Terminvereinbarung
Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Samstag (gerade KW): 09:00 Uhr – 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung

Eine Terminbuchung kann telefonisch unter 033841 94200, per E-Mail unter buergerbuero@bad-belzig.de oder online unter www.bad-belzig.de erfolgen.

Beim Betreten des Rathauses und des Bürgerbüros sind die notwendigen Abstands- und Hygienevorschriften zu beachten und es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es erfolgt eine Kontaktnachverfolgung gem. § 5 SARS-CoV-2-EindV.

Bibliothek

Die Bibliothek bleibt unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln, Maskenpflicht und Abstandsregeln geöffnet. Der Zutritt ist zwei Personen gleichzeitig gestattet. Es erfolgt eine Kontaktnachverfolgung gem. § 5 SARS-CoV-2-EindV.

Tourist-Information

Die Tourist-Information bleibt unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln, Maskenpflicht und Abstandsregeln geöffnet. Der Zutritt ist vier Personen gleichzeitig gestattet. Es erfolgt eine Kontaktnachverfolgung gem. § 5 SARS-CoV-2-EindV.

Museum und Sportstätten

Der Besuch des Museums und die Nutzung der Sportstätten ist nur unter Anwendung der 2-G-Regel möglich.

Die 2G-Regel bedeutet in Brandenburg grundsätzlich: Zutritt haben nur nachweislich vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 12 Jahren. Mit einem negativen Testnachweis haben außerdem Zutritt: Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde und, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen (Wichtig: Die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen).

Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner um ihr Verständnis.

(Pressemitteilung der Stadtverwaltung Bad Belzig)

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