Beschränkung der Wasserentnahme in Potsdam-Mittelmark

Potsdam-Mittelmark. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Untere Wasserbehörde schränkt per Allgemeinverfügung den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern ein. Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Landkreis. Die Verfügung gilt seit der Veröffentlichung am 30. Juni 2022 bis zunächst zum 30.09.2022.

Wasserrechtliche Erlaubnisse, welche die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung zulassen, sind von der Regelung nicht betroffen.

Den Wortlaut der Allgemeinverfügung lesen Sie bitte auf www.potsdam-mittelmark.de – oder in der Fassung der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 06 / 2022 (PDF) vom 30.06.2022.

(Mitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark)

Visits: 460

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hol dir die App

Ab sofort kannst du Zauche 365 ganz bequem auf deinem Smartphone lesen.

Login
Jeder veröffentlicht seins.

Deshalb freuen wir uns sehr, dass du mitmachen möchtest. Bevor du jedoch auf Fläming 365 Artikel veröffentlichen kannst, musst du dich registrieren lassen. Das dient deiner und unserer Sicherheit. Fülle deshalb bitte das folgende Formular aus: