Urteil Stadtwerke Bad Belzig – Evelek

Stadt Bad Belzig. Gestern wurde das Urteil im zivilrechtlichen Verfahren Spliedt./.Evelek (Az.: 6O103/22) verkündet.

Herr Evelek unterlag in vollem Umfang. Er hat in seiner Funktion als damaliger Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Belzig durch Warentermingeschäfte im Sektor Strom eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung im Sinne der Insolvenzordnung (InsO) begangen und wurde verurteilt 3,5 Mio. EUR zzgl. Zinsen sowie die Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen.

Es ist zu vermuten, dass Herr Evelek in Berufung gehen wird.

Im strafrechtlichen Verfahren gegen Herrn Evelek bzgl. des Verdachtes der Untreue wird weiter ermittelt.

(Pressemitteilung der Stadt Bad Belzig | Dr.-Ing Robert Pulz)

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