Niemegk: Thomas Hemmerling hört auf – Nachfolger/in per Ausschreibung gesucht

Amt Niemegk. Der 30. April 2025 ist der letzte Arbeitstag für Thomas Hemmerling, zu diesem Zeitpunkt hört der Niemegker Amtsdirektor auf.

„Ich lege das Amt nicht nieder, sondern habe den Amtsausschuss gebeten, die Stelle für die Zeit nach Ablauf meiner zweiten Amtszeit als Amtsdirektor neu auszuschreiben“, informiert er auf Nachfrage von Fläming 365.

Der 52jährige Dahnsdorfer hatte über zwei Amtsperioden seit 2009 amtiert und war dann 16 Jahre im Amt. „Nunmehr sollte die Stelle mit neuer Energie und neuen Ideen übernommen und das Amt in diesem Sinne weitergeführt werden“, hofft der scheidende Verwaltungschef. Der allerdings auch politische Gründe für seine Entscheidung nennt. „Ein politischer Grund meiner persönlichen Entscheidung liegt jedoch auch darin begründet, dass ich in den 16 Jahren im Amt Niemegk keine politische Mehrheit für den Zusammenschluss der vier amtsangehörigen Gemeinden finden konnte“, sagt Hemmerling. Das Amt hat weniger als 5.000 Einwohner und ist auf Dauer nicht überlebensfähig.

Trotz dessen lobt Hemmerling die Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Bürgermeistern und den Gemeindevertretern sowie den Versorgungsbetrieben:

„Unabhängig von dieser Frage möchte ich betonen, dass ich die Zusammenarbeit zwischen der Kommunalpolitik im gesamten Amt Niemegk, der Amtsverwaltung und mir als Amtsdirektor zu jeder Zeit als sehr konstruktiv, sachlich und ländlich bodenständig wahrgenommen habe. Dasselbe trifft auch auf unseren WAV Hoher Fläming zu, dessen Führung ich im kommenden Frühjahr dann ebenfalls übergeben werde.“

Bis dahin will sich Hemmerling voll auf seine Arbeit konzentrieren.

Inzwischen ist die Stelle neu ausgeschrieben. Die Besoldung richtet sich nach der entsprechenden Tabelle und beträgt im Augenblich 6.189 Euro als Grundgehalt, allerdings kann es abhängig vom Dienstalter, dem eigentlichen Alter und dem Familienstand weitere Zuschläge geben.

Die Aufgaben eines Amtsdirektors sind genau definiert und in der Stellenausschreibung genau beschrieben:

„Gemäß § 138 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ist der Amtsdirektor Hauptverwaltungsbeamter. Er trägt in dieser Funktion als gesetzlicher Vertreter des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden erhebliche öffentliche Verantwortung, insbesondere ist er auch der politisch gesamtverantwortliche Leiter der Gefahrenabwehr. Er muss in der Lage sein, die Beschlüsse des Amtsausschusses wie auch der Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden fachlich und rechtlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen. Schließlich muss er befähigt sein, den laufenden Betrieb aller öffentlichen Einrichtungen des Amtes und der Gemeinden zielgerichtet zu organisieren, die Bediensteten fachlich anzuweisen und die Funktion als Dienstvorgesetzter auszufüllen.

Sie erwarten unter anderem folgende Aufgaben: Wahrnehmung der durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben, Wahrnehmung der durch den Amtssauschuss und die Gemeindevertretungen per Beschluss übertragenen Aufgaben, Führung der laufenden Geschäfte aller öffentlichen Einrichtungen des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden sowie Führung der Bediensteten des Amtes, der amtsangehörigen Gemeinden und der Freiwilligen Feuerwehr.“

Auch die Voraussetzungen, um sich bewerben zu können, sind vorgegeben. So sind beamtenrechtliche Vorgaben zu erfüllen und mindestens die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Qualifikation muss vorhanden sein. Darüber hinaus haben die Niemegker Gemeindevertreter einige Wünsche formuliert:

  • „Sie sind sich ihrer großen Verantwortung gegenüber dem Amt Niemegk, seiner Gemeinden, seiner Verwaltung und den Einwohnern bewusst und verfügen über umfassende Führungserfahrung im kommunalen Bereich der öffentlichen Verwaltung.
  • Sie sind bereit, mit den kommunalen politischen Gremien vertrauensvoll, kooperativ und transparent zusammenzuarbeiten und an deren Sitzungen aktiv teilzunehmen.
  • Sie sind auch in Zeiten hoher Belastung stets zielstrebig, tatkräftig und entscheidungsfreudig.
  • Sie führen ihre Verwaltung und die weiteren öffentlichen Einrichtungen bürgernah, wirtschaftlich sowie ziel- und leistungsorientiert.
  • Sie verfügen über exzellente Fach- und Rechtskenntnisse, insbesondere im Kommunalrecht Brandenburg, im Arbeits- und Tarifrecht sowie im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht.
  • Sie verfügen über den Führerschein der Klasse B“, lauten die Vorgaben.

Bis zum 11. November 2024 können die Bewerbungen beim Amtsausschussvorsitzenden Jens Hinze eingereicht werden.
Näheres auf der Seite des Amtes Niemegk:
https://amt-niemegk.de/stellenausschreibung-amtsdirektors-m-w-d/

(Artikelfoto: Thomas Hemerling)

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