Wiesenburg/Mark.Nachdem das Projekt Windpark noch einmal in den betroffenen Orten – Reppinichen, Reetz und Reetzerhütten – bei den öffentlichen Ortsbeiratssitzungen vorgestellt wurde, war nun die Gemeindevertretung Wiesenburg an der Reihe.
Zwei Beschlüsse standen zur Debatte. Der eine zur Bürgerbefragung, der andere zum Verteilungsschlüssel der gesetzlichen Abgaben.
Zu beiden gab es noch einmal intensiven Gesprächsbedarf. So wies Claus Wichmann von der Bürgerinitiative „Naturpark statt Windpark“ darauf hin, dass die genannten Zahlen doch recht optimistisch seien. Auch sei aus seiner Sicht die Kommunikation der Gemeinde nicht unbedingt ergebnisoffen gewesen. Der Windpark stehe im Konflikt mit der jahrzehntelangen Entwicklung des Naturparks. Außerdem ist die Errichtung außerhalb eines Windvorrangsgebietes vorgesehen. Dabei kam auch das geplante Gesetz der Landesregierung zur Sprache. In diesem sollen Windparks nur noch in dafür ausgewiesenen Gebieten errichtet werden dürfen. Diesen Punkt konnte Bürgermeister Marco Beckendorf entkräften, denn das gilt nur für Kommunen, die noch keinen Regionalplan haben. Diesen hat Wiesenburg jedoch. Trotz der sehr konträren Interessenlage verliefen, abgesehen von ein paar taktischen Fouls, die Gespräche insgesamt sehr fair ab.

Zum Verständnis erläuterte Johannes Blatt noch einmal den jetzigen Planungsstand. Seit etwa einem Jahr hat sich eine Arbeitsgruppe mit dem Thema beschäftigt und Grundlagen ausgehandelt. Ja, man sei sich durchaus bewusst, dass das Areal kein Windvorrangsgebiet sei. Deshalb müsse die Gemeinde auch Baurecht schaffen. Und man sehe auch, dass es für die Bewohner der betroffenen Ortschaften ein tiefer Einschnitt sei, nicht nur in die Natur, sondern auch in das Leben. Und so sei die Verteilung der gesetzlich festgelegten Einnahmen auch nicht spekulativ.
Um weiter arbeiten zu können – oder eben auch nicht – gibt es demnächst eine Bürgerbefragung. Diese erfolgt per Briefwahl. Stimmberechtigt sind alle Einwohner, die zum 1. Januar 2026 sechzehn Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Reppinichen, Reetz oder Reetzerhütten haben. Stichtag ist der 13. März. Die Auszählung erfolgt öffentlich. Die Frage nach der Sicherheit der Wahl beantwortete Kämmerin Kornelia Feldmann mit einem klaren JA.
Nicht ganz einige war man sich jedoch bei den Auswahlpunkten auf den Stimmzetteln. Ja oder nein war klar, jedoch nicht der dritte Punkt. Dieser sollte für diejenigen sein, die sich nicht entscheiden können oder denen das Thema nicht wichtig ist. Die Energie-AG hatte als Auswahlmöglichkeit vorgeschlagen: die Gemeindevertretung soll entscheiden. Das stieß auf Widerstand und man einigte sich schließlich auf die Formulierung: ich stehe dem Vorhaben neutral gegenüber.
Auch der Verteilungsschlüssel für die Abgaben fand nicht bei allen Zuspruch. Im Verhältnis 80:20 sollen die betroffenen Orte mit 80 Prozent bedacht werden, 20 Prozent verbleiben in der Gemeinde. Einige befürchten eine Spaltung in Orte erste und zweiter Klasse. Marco Beckendorf erklärte dazu, dass das EEG ausdrücklich sagt, dass das Geld für die betroffenen Orte einzusetzen ist. „Es wird sicher nicht für goldene Bürgersteige verwendet“, so der Bürgermeister:
„In allen drei Orten besteht erheblicher Verbessrungsbedarf bei der Infrastruktur.“
Martin Bauer, Geschäftsführer vom Landgut Reppinichen, wies noch einmal darauf hin, dass der Verteilungsschlüssel bereits öffentlich kommuniziert wurde. „Wenn wir jetzt etwas ändern, werden wir unglaubwürdig“, so Bauer. Immerhin ist er das Ergebnis monatelanger Beratungen.
Beide Beschlüsse wurden angenommen, wenn auch letzterer nicht einstimmig. Acht Gemeindevertreter stimmten mit ja, vier mit nein, einer enthielt sich. Nun gilt es, das Ergebnis der Bürgerbefragung abzuwarten. Die Gemeinde hatte im Vorfeld kommuniziert, sich daran zu halten und dem Bürgerwillen zu folgen. Erst dann kann die Arbeit mit der Schaffung von Baurecht und auch einem städtebaulichen Vertrag weiter gehen. Dieser kann dann auch nach Terminabsprache eingesehen werden.
(Artikelfoto: Das Für den Windpark vorgesehene Areal, von Reetz aus gesehen)
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Eine Antwort
Man kann nur hoffen, dass die Bürger*Innen in der Bürgerbefragung dem Projekt im Landschaftsschutzgebiet, das nur durch die wahnsinnige Gesetzesänderung von Habeck 2022 (BNatSchG Par. 26 Abs. 3) möglich ist, eine Absage erteilen. Immerhin hat die Gemeinde Wiesenburg eine Bürgerbefragung zugelassen, Bürgermeister Dr. Pulz bzw. die Stadtverordneten in Bad Belzig lassen dies nicht zu und gehen über die Bürger hinweg, was definitiv eine Schande ist!