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Neue Friedhofssatzung für Bad Belzig

Bad Belzig. Im Zuge der Neukalkulation der Friedhofsgebühren und der damit verbundenen Neufassung der Friedhofsgebührensatzung wurde auf der letzten Sitzung des Bad Belziger Hauptausschusses auch die Friedhofssatzung vom 16. Oktober 2017 überprüft und überarbeitet.

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Hauptallee auf dem Waldfriedhof Bad Belzig

Neben vorwiegend strukturellen Anpassungen wurden auch inhaltliche Änderungen vorgenommen. So besteht nun die Möglichkeit, Friedhöfe teilweise oder auch ganz zu schließen, d.h. keine weiteren Beisetzungen oder bestimmte Arten der Beisetzung auf dem gesamten Friedhof oder nur auf bestimmten Bereichen (Abteilungen) mehr vorzunehmen. Blumen und Gestecke an Urnengemeinschaftsanlagen dürfen nur an dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden. Es wurde klargestellt, dass Särge und Urnen aus leicht abbaubarem und umweltfreundlichem Material bestehen müssen sowie ergänzt, dass für Verstorbene einer Religionsgemeinschaft ein Antrag auf Befreiung vom Sargzwang gestellt werden kann. In diesem Punkt gab es Bedenken. Es müsse zwingend geklärt werden, was bei einer Bestattung ohne Sarg, zum Beispiel mit einem Sargtuch, zu beachten ist. Dabei geht es vor allem um den Schutz von Grund- und Trinkwasser. Auch hätten andere Religionen auch andere Bestattungsfristen.

Eine mögliche Schließung eines Friedhofs wird jedoch nur nach Anhörung des entsprechenden Ortsbeirats und Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung wirksam. Neu ist der Zusatz, dass Kränze, Blumengebinde, Gesteckhalter usw. nur aus natürlichen, verrottbaren Materialien hergestellt sein dürfen. Weiterhin dürfen nur noch kompostierbare, organische Abfälle auf den Friedhöfen entsorgt werden. Nicht kompostierbare und recycelbare Abfälle dürfen nicht auf den Friedhöfen entsorgt werden. Zusätzlich zu den Friedhöfen in Ragösen und Schwanebeck ist nun auch in Lübnitz das Entsorgen jeglichen Abfalls untersagt. Ebenso ist nun der Einsatz von Herbiziden und Pestiziden untersagt. Mit diesen Festlegungen konnten die Mitglieder des Hauptausschusses generell mitgehen.

Viel mehr Sorgen machen die neuen Gebühren. Da diese seit neun Jahren nicht verändert wurden, sind nun nicht unerhebliche Steigerungen notwendig. Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg soll eine Gebührenkalkulation einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen, sodass eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren zwingend notwendig war.

Seit der letzten Gebührenkalkulation zur Friedhofsgebührensatzung aus dem Jahr 2017 sind die Ausgaben für das städtische Friedhofswesen aufgrund nicht beeinflussbarer Faktoren wie steigende Energiepreise sowie Tariferhöhungen für die Beschäftigten wesentlich angestiegen. Mit der neuen Satzung würde sich zum Beispiel die Nutzung der Trauerhallen in den Ortsteilen von derzeit 25 Euro auf 75 Euro erhöhen. Auf dem Waldfriedhof beträgt sie 165 Euro. Auch die Nutzungsrechte für Grabstellen sind betroffen. Einige halten diese Erhöhung für politisch unklug und favorisieren eine gestaffelte Erhöhung. Trotz der Erhöhungen sind die Gebühren nicht vollständig kostendeckend, wie die Verwaltung mitteilte. Nun geht der Beschluss mit einer Enthaltung in die Stadtverordnetenversammlung.

(Artikelfoto: Trauerhalle auf dem Waldfriedhof Bad Belzig)

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