Bad Belzig. Bauvorhaben in Bad Belzig und den Ortsteilen bedürfen immer der Zustimmung der Stadtverordneten. Grundsätzlich sind dafür Bebauungspläne und Flächennutzungspläne notwendig.
Um das Gewerbegebiet Seedoche weiterzuentwickeln, beschlossen die Stadtverordneten auf ihrer jüngsten Sitzung den Bebauungsplan. Hierzu wurden bereits die Träger öffentlicher Belange angehört.

In der Begründung heißt es:
„Es besteht ein öffentliches Interesse zur Verfügungstellung von weiteren Grundstücken für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben in der Stadt Bad Belzig als Mittelzentrum. Die Stadt Bad Belzig beabsichtigt, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegenen Grundstücksteile vorwiegend für die Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben zu entwickeln. Der Bebauungsplan sichert eine Gewerbebebauung, die angesichts der natürlichen Gegebenheiten eine einleuchtende Fortschreibung schon vorhandener Gewerbebebauung innerhalb des Gewerbeparks Seedoche darstellt. Das Plangebiet ist gegenwärtig planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Der Bebauungsplan ist daher allgemein zur Schaffung von Baurecht erforderlich.“
Beeinträchtigungen auf Natur und Umwelt werden durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen. Da es bereits Gewerbeansiedlungen gibt, wird besonderes Augenmerk auf den Emissionsschutz gelegt. Auch für den Artenschutz gibt es Vorschriften, die zwingend eingehalten werden müssen. So ist der angrenzende Waldsaum mit einem ausreichenden Pufferraum zu erhalten. Die Grünflächen sind bis zu Beginn der Bautätigkeiten zu bewirtschaften, um die Ansiedlung von Bodenbrütern zu vermeiden. Die Fläche hat jedoch nur ein geringes Potential für die Ansiedlung geschützter Arten.
In diesem Zusammenhang beschlossen die Stadtverordneten auch die Widmung einer eingezogenen Teilstrecke im Gewerbegebiet. 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung die Einziehung einer Teilstrecke von ca. 160 m Länge des südwestlichen Stichs der Straße „Im Gewerbepark Seedoche“ zugestimmt. Die Flächen sollten zur Errichtung von Gewächshausanlagen genutzt werden. Im Jahr 2022 hat die Stadt Bad Belzig die Grundstücke von der Blume 21 GmbH zurückgekauft, da die Bauverpflichtung nicht erfüllt worden ist. Der Rückkauf wurde ebenfalls durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Die eingezogene Straße des Grundstücks sowie ein Teilbereich der Straße soll nun wieder als öffentliche Verkehrsfläche dem Gemeingebrauch zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt Bad Belzig ist Eigentümerin und somit Straßenbaulastträger. Im Zuge der Widmung geht die Verkehrssicherungspflicht auf die Stadt Bad Belzig über, so dass u.a. die Straßenreinigung und der Winterdienst entsprechend der jeweils gültigen Satzung abzusichern sind. Die Teilfläche wird als Gemeindestraße eingestuft.
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