Kiesgrube Rietz

Auf dem Standort der alten Kiesgrube Rietz wird bald Energie erzeugt

Rietz, Treuenbrietzen. Anfang Juli 2026 brachten die Stadtverordneten von Treuenbrietzen mit zwei Beschlüssen die zukünftige Nutzung der alten Kiesgrube in Rietz weiter voran. Ziel ist es, auf einem Teil des ehemaligen Standortes für den Kiesabbau Freiflächenphotovoltaikanlagen zu errichten. Eine südliche Teilfläche soll auch künftig als Tagebau genutzt werden. Sowohl der Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, als auch der Satzungsbeschluss wurden mit großer Mehrheit durch die Stadtverordneten angenommen.

Grund für die Umnutzung des privaten Geländes ist, dass der 1993 aufgeschlossene und nach bergrechtlichen Vorschriften geführte Quarzsandtagebau Rietz-Nordwest durch den vollständigen Abbau der Kiessande erschöpft ist und eine Gewinnung der im Grundwasser liegenden Restvorräte im Nassabbau nicht weiterverfolgt wird. Eine Nachnutzung des Areals mit Freiflächenphotovoltaikanlagen ist für den Vorhabenträger daher eine sinnvolle Angelegenheit und im Interesse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Den beiden nun gefassten Beschlüssen war ein längeres Verfahren vorausgegangen. Die Stadtverordneten hatten bereits am 22. Februar 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans B.NR. 2021_05 „Sondergebiet PV-Freianlage Kiesgrube Rietz“ gefasst. Die Flächen der ehemaligen Kiesabbaustelle, die sich nordwestlich der Ortslage Rietz befinden, wurden dazu gemäß Abschlussbetriebsplan aus dem Bergbau entlassen und für die Nachnutzung vorbereitet. Die gesetzlich geforderte Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 3. November 2025 bis 5. Dezember 2025 statt. Insgesamt sind 42 Träger öffentlicher Belange und Nachbarkommunen angeschrieben und um Stellungnahme gebeten worden. 24 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Nachbarkommunen sowie eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit sind eingegangen. 14 Träger öffentlicher Belange hatten keine Einwände oder Hinweise. Außerdem wurde ein Antrag der Stadt über eine erforderliche Ausnahme vom Schutz gesetzlich geschützter Biotope mit Bescheid vom 1. April 2026 durch den Landkreis erlaubt. Hintergrund ist das „überragende öffentliche Interesse“ bei der Errichtung und dem Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Allerdings sollen im Geltungsbereich des Bebauungsplans nach Möglichkeit auch Flächen für naturschutz- und artenschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen werden.

Somit standen dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss aus Verwaltungssicht nichts mehr entgegen. Die Stadtverordneten folgten der Empfehlung der Verwaltung. Lediglich zwei Stadtverordnete enthielten sich. Ein weiterer Grund für die große Zustimmung könnte zusätzlich gewesen sein, dass sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Außenbereich befindet und für die meisten Menschen quasi nicht sichtbar ist. „Darüber hinaus wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebietes gewährleistet, indem durch rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung die bauliche und sonstige Nutzung innerhalb des Gebietes gesteuert wird“, heißt es im Bebauungsplan.

(Jonathan Summer)

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