Treuenbrietzen. Ein Formulierungsfehler in der neuen Hundesteuersatzung könnte für Halter mehrerer Hunde eine Steuerersparnis bedeuten. Die Stadtverwaltung sieht das anders. Nun soll die Kommunalaufsicht klären, wie die Regelung auszulegen ist.
Ist die Hundesteuer in Treuenbrietzen tatsächlich günstiger geworden – oder wird eine neue Satzung lediglich falsch interpretiert? Genau diese Frage beschäftigt derzeit die Kommunalaufsicht. Auslöser ist eine Formulierung in der neuen Hundesteuersatzung, die die Stadtverordnetenversammlung am 6. Juli mit 14 Ja- gegen vier Nein-Stimmen beschlossen hat.
Kritisch: Paragraf 3
Nach dem Wortlaut des § 3 der neuen Hundesteuersatzung beträgt die jährliche Steuer:
- für den ersten Hund 36 Euro
- für den zweiten 42 Euro
- für jeden weiteren Hund jeweils 60 Euro
Bisher lautete die Regelung:
- für den ersten Hund 36 Euro,
- bei zwei Hunden je 42 Euro
- ab drei Hunden je 60 Euro
Auf den ersten Blick haben sich die bekannten Steuersätze damit nicht verändert. Genau das war nach Angaben der Stadtverwaltung auch beabsichtigt.
„Die Neufassung wurde mit der Maßgabe erlassen, dass sich die Steuersätze und die Veranlagungssystematik nicht verändern“, sagt Kathrin Petters, Kämmerin und Leiterin der Inneren Verwaltung, die für den Text verantwortlich zeichnet.
Unterschied steckt in der Berechnung
Der entscheidende Punkt liegt deshalb nicht bei den einzelnen Beträgen, sondern bei der Frage, wie diese auf mehrere Hunde angewendet werden.
Nach der bisherigen Regelung führte die Zahl der gehaltenen Hunde dazu, dass sich der Steuersatz rückwirkend auf alle Tiere auswirkte. Bei zwei Hunden waren damit 84 Euro jährlich fällig, bei drei Hunden 180 Euro.
Die neue Formulierung lässt dagegen eine andere Berechnung zu: 36 Euro für den ersten Hund, 42 Euro für den zweiten und 60 Euro für jeden weiteren. Damit würden zwei Hunde zusammen 78 Euro kosten, drei Hunde 138 Euro. Für Halter mehrerer Hunde könnte die neue Satzung somit tatsächlich eine finanzielle Entlastung bedeuten.
Jurist: Steuerbescheid anfechtbar
Dass es sich dabei nicht lediglich um eine theoretische Möglichkeit handelt, davon geht der Luckenwalder Rechtsanwalt Sascha Miegel aus. Er verweist auf den Wortlaut der neuen Satzung.
„Steuergesetze sind eng am Wortlaut auszulegen“, so der Jurist. „Die Formulierung bedeutet, dass die Hundesteuer für Mehrhundehalter günstiger geworden ist. Sollte jemand einen Steuerbescheid erhalten, bei dem nach alter Rechtslage gerechnet wurde, kann er Widerspruch einlegen.“
Damit steht seine Einschätzung im Gegensatz zur bisherigen Bewertung der Stadtverwaltung.
Stadt sieht keinen Fehler
Die Verwaltung weist den Vorwurf einer fehlerhaften Satzung ausdrücklich zurück. „Aus Sicht der Verwaltung gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass die Satzung fehlerhaft oder nicht rechtmäßig ist“, sagte Petters:
„Die Kommunalaufsicht prüft derzeit, ob die in der Satzung gewählte Formulierung der Steuersätze inhaltlich richtig verstanden wurde und den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ziel der Prüfung ist, festzustellen, ob die bestehende Regelung unverändert rechtmäßig ist.“
Damit ist derzeit auch offen, ob Mehrhundehalter tatsächlich von niedrigeren Steuerbescheiden profitieren werden.
1.200 Euro weniger Steuereinnahmen möglich
Für die Stadt steht dabei nicht nur eine juristische Frage im Raum. Sollte die neue Staffelung so angewendet werden, würden die Einnahmen aus der Hundesteuer sinken. In Treuenbrietzen sind derzeit 88 Halter mit zwei Hunden und 16 Halter mit drei oder mehr Hunden steuerlich veranlagt. Nach der entsprechenden Berechnung würden der Stadt dadurch rechnerisch rund 1200 Euro Hundesteuereinnahmen pro Jahr entgehen. Das ist mehr als die erwartete Einsparung von rund 700 Euro jährlich, die sich durch die geplante Umstellung auf Mehrjahresbescheide ergeben soll. Genau diese Mehrjahresbescheide waren einer der Gründe für die Neufassung der Satzung.
Was gilt jetzt für Hundehalter?
Eine unmittelbare Änderung der bisherigen Praxis gibt es zunächst nicht.
„Bis zur abschließenden Bewertung durch die Kommunalaufsicht erfolgt seitens der Verwaltung keinerlei Änderung der bisherigen Verfahrensweise“, so die Kämmerin.
Damit bleibt eine entscheidende Frage vorerst unbeantwortet: Wird die neue Satzung tatsächlich zu einer niedrigeren Hundesteuer für Halter mehrerer Hunde führen – oder muss die Formulierung korrigiert werden?
Die Antwort liegt nun bei der Kommunalaufsicht. Sie soll klären, ob die gewählte Formulierung rechtlich so verstanden werden muss, wie es der Wortlaut nahelegt, oder ob die bisherige Berechnung weiterhin Bestand haben kann.
Fest steht: Die Stadt wollte nach eigenen Angaben weder die Steuersätze noch die Veranlagungssystematik verändern. Fest steht aber auch, dass die neue Formulierung zumindest aus juristischer Sicht Spielraum für eine andere Auslegung eröffnet.
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