Potsdam-Mittelmark: Es sollen vier Fahnen wehen – Keine neuen Fahnenmasten vor Mietobjekten

Beelitz-Heilstätten. Eins scheint zumindest klar, vor gemieteten Objekten wird der Landkreis keine neuen Fahnenmasten setzen. Dort bleibt es bei den vorhandenen Stangen. „Es wäre herausgeworfenes Geld, denn diese Objekte werden nach Fertigstellung des Neubaus aufgegeben“, erklärte Landrat Marko Köhle in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Kreistages von Potsdam-Mittelmark am 22. September 2026 in Beelitz-Heilstätten.

Der Anlass für diese Aussage war eine Informationsvorlage der Kreisverwaltung, aus der hervorging, dass es ein Prioritätenliste für die Beflaggung gibt. Bei zwei Masten werden die Fahnen der Bundesrepublik Deutschland und die des Landkreises Potsdam-Mittelmark gehisst. Gibt es einen dritten Mast kommt die des Landes Brandenburg hinzu und bei einem vierten die von Europa.

Vier Masten sind nur an vier Standorten vorhanden. Drei davon befinden sich mit dem Fläming-Gymnasium, dem Verwaltungsgebäuden am Pappendorfer Weg und dem Sitz des Landrats in der Niemöllerstraße 1 in Bad Belzig. Der vierte Standort ist das Feuerwehrtechnische Zentrum in Beelitz-Heilstätten.

Drei Masten findet man am Wolkenberg-Gymnasium in Michendorf, am Vicco-von-Bülow-Gymnasium in Stahnsdorf, an der Grace-Hopper-Gesamtschule in Teltow, an der „Schule am Plessower See“ sowie an den OSZ Teltow, OSZ Werder Schulteil 1 in Werder und OSZ Werder Schulteil 2 in Groß Kreutz.

Allerdings gibt es auch Standorte ohne einen einzigen Mast. Das sind das Weinberg-Gymnasium in Kleinmachnow, das Immanuel-Kant-Gymnasium in Teltow, die „Schule am Schleusenweg“ in Kleinmachnow, die „Schule Am Grünen Grund“ in Bad Belzig sowie die Verwaltungsstandort Teltow, Lankeweg und Am Teltowkanal, Bad Belzig, Steinstraße 14, Brandenburg, Potsdamer Straße 18 und Werder, Am Gutshof. Am letzten gibt es tatsächlich die geforderten vier Masten, aber diese sind defekt.

Im kommenden Jahr soll nun ein Kreistagsbeschluss umgesetzt werden, der eben die vier Fahnen fordert.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 ist die Nachrüstung der zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses erforderlichen Fahnenmasten an allen kreiseigenen Liegenschaften und Schulgebäuden in Höhe von 34.000 EUR veranschlagt, teilt jetzt die Verwaltung mit und setzt hinzu, dass für Reparaturen und Ersatz bei Fahnenverschleiß jährlich weitere rund 5.000 Euro im Haushalt vorgesehen sind. Wie schon erwähnt sollen die Mietgebäude im Jahr 2028 abgegeben werden und deshalb werden sie nicht nachgerüstet.

(Artikelfoto: OSZ Groß Kreutz, drei Masten, einer fehlt und soll nachgerüstet werden)

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