Klein Glien. Mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt in Klein Glien hat sich herausgestellt, dass die bisherige Bushaltestelle direkt am Ortsausgang an der B 246 nicht zum Fahrplan der Busse passt.
Deshalb soll sie nun kurz vor der Kreuzung aus Hagelberg kommend verlegt werden. Der Platz liegt jedoch auf dem Gelände des Gutshofs und ist als Grünfläche im Bebauungsplan festgelegt. Daher sind sie von einer Bebauung freizuhalten. Die Errichtung einer Bushaltestelle ist nicht baugenehmigungspflichtig.
Um die Haltestelle am geplanten Ort errichten zu lassen, ist eine Befreiung von der Festsetzung als Grünfläche im Bebauungsplan notwendig, die von den Stadtverordneten beschlossen werden muss.
Dies ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Dies trifft nach Einschätzung der Verwaltung zu. Der Grundstückseigentümer und Betreiber des Gutshofes wurden über das Vorhaben informiert. Er hat der Befreiung der Festsetzungen zugestimmt. Schließlich handele sich um eine Maßnahme im öffentlichen Interesse.
Es wurde bereits ein Bauerlaubnisvertrag mit dem Landesstraßenbetrieb abgeschlossen. Nach der Fertigstellung wird die Übertragung des betroffenen Grundstücks angestrebt. Kosten entstehen der Stadt dabei keine. Auch die Mitglieder des Ausschusses für Regionalentwicklung haben keine Einwände und empfehlen der Stadtverordnetenversammlung eine Zustimmung.
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