Verendet aufgefundene Wildschweine sind immer noch dem Veterinäramt zu melden und durch den Jagdausübungsberechtigten zu beproben

Potsdam-Mittelmark. Aus gegebenen Anlass verweisen wir auf die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) vom 07. Oktober 2020. Diese ist nach wie vor gültig.

LIES BITTE AUF „ZAUCHE 365“ WEITER

Views: 0

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Login