Verendet aufgefundene Wildschweine sind immer noch dem Veterinäramt zu melden und durch den Jagdausübungsberechtigten zu beproben

Potsdam-Mittelmark. Aus gegebenen Anlass verweisen wir auf die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) vom 07. Oktober 2020. Diese ist nach wie vor gültig.

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