Bad Belzig. Das Thema Windpark Bad Belzig wurde in den verschiedenen Gremien ausgiebig besprochen. Auf der jüngsten Sitzung der Stadtverordneten sollten nun die notwendigen Beschlüsse gefasst werden. Dazu gab es aber auch noch einmal Kritik bezüglich der Beeinträchtigungen durch Geräusche und Infraschall. Es werden extreme Auswirkungen auf die Anzahl der Touristen und Urlauber befürchtet.
Die Stadt Bad Belzig hat sich bereits in verschiedenen formellen und informellen Planungsprozessen mit der Nutzung und dem Ausbau von erneuerbaren Energien auseinandergesetzt. Ein Grundstein bildet unter anderem die Klimaschutzagenda, welche durch die Stadtverordnetenversammlung im März 2023 beschlossen wurde. Der Stadtverwaltung liegt nun der Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens eines Projektentwicklungsbüros für die Errichtung von Windenergieanlagen nördlich des OT Lübnitz zwischen Bad Belzig und dem Gemeindeteil Weitzgrund vor.
Das Layout und die Anordnung der Windkraftanlagen wird erst durch das Planverfahren abschließend festgesetzt werden können. Es wird aktuell davon ausgegangen, dass acht Windkraftanlagen auf privaten Waldgrundstücken errichtet werden. Die verbleibenden fünf Anlagen sind auf kommunalen Flächen geplant, welche einer landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen.
Die Stadt Bad Belzig wäre finanziell gemäß § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit 0,2 Cent je Kilowattstunde eingespeister Strommenge beteiligt. Weiterhin ist gemäß dem Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg (Erneuerbare- Energien-Sonderabgabengesetz – BbgEESG) mit 5.000 € je Megawatt installierte Leistung und Jahr zu rechnen. Dies würde Zuwendungen für die Stadt in Höhe von voraussichtlich 928.000 € pro Jahr generieren. Zur Umsetzung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Baurechtschaffung für die Ansiedlung eines Windparks mit voraussichtlich 13 WEA in den Gemarkungen Lübnitz und Belzig.
Einig waren sich auch die Stadtverordneten nicht. Claudia Wipfli beantragte eine namentliche Abstimmung. Dem wurde stattgegeben. Der städtebauliche Vertrag liegt vor, ist unterschrieben und kann eingesehen werden. Die Stadt hatte bereits Einfluss genommen auf Anzahl und Abstände der Anlagen. Weitere Ergebnisse der Planungen werden intensiv durch die Stadt geprüft. Es war eine schwierige last für die Abgeordneten, über so ein weitreichendes Thema abzustimmen. So standen am Ende 13 JA gegen 8 Nein-Stimmen.
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