Bad Belzig. Auch in der Straße der Einheit wird renoviert.
Der Eigentümer des Gebäudes Straße der Einheit 66 hat nach der Erneuerung der Dacheindeckung für den vorgesehenen Dachausbau zur Belichtung der Wohnflächen formlos den Einbau von Dachfenstern beantragt. Aus Kostengründen sollen keine Gauben gebaut werden, wie sonst im Stadtbild üblich. Der Bauherr legte eine entsprechende Darstellung vor. Die Stadt kann für die Anordnung jedoch noch Vorgaben machen.
Natürlich ist die Stadt froh über jede Instandsetzung, die im privaten Bereich durchgeführt wird. So wird nach und nach das Stadtbild aufgewertet. Das sehen auch die Stadtverordneten so und befürworteten auf ihrer jüngsten Sitzung den Antrag des Bauherrn. Der Hauptausschuss empfahl der SVV ebenfalls einstimmig, dem Einbau von Dachfenstern entsprechend der Vorgaben zuzustimmen.
Der Eigentümer wollte eine Entscheidung der Stadt Bad Belzig über die beantragte Ausnahme von der Gestaltungssatzung abwarten, ehe er einen kostenpflichtigen Bauantrag beim Landkreis einreicht. Damit können zusätzliche Planungs- und Antragskosten vermieden werden, falls es doch Einwände geben sollte.
Der Vorgang wurde bereits im Sanierungsrat erörtert. Entsprechend einer vorgeschlagenen Anordnung wurde der Einbau akzeptiert.
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