Bad Belzig. Der Neubau für das neue Verwaltungszentrum des Landkreises Potsdam-Mittelmark erfolgt in Beelitz-Heilstätten.
Dabei hatte sich auch Bad Belzig Hoffnungen gemacht und dazu 2019 einen Beschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gefasst. Dazu wurden auch weitere Flurstücke in den Geltungsbereich aufgenommen. Der Geltungsbereich erstreckt sich über eine Fläche von etwa 3,5 ha westlich und östlich des Papendorfer Weges im Bereich des bestehenden Landratsamtsgebäudes, den dazugehörigen Parkplätzen sowie der angrenzenden Wiese. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassungen war der Landkreis Potsdam-Mittelmark auf der Suche nach einem neuen Verwaltungsstandort. Mit dem damaligen Aufstellungsbeschluss wurde seitens der Stadt Bad Belzig die Bereitschaft und die Unterstützung für die Entwicklung eines modernen und zentrierten Verwaltungsneubaus in der Kur- und Kreisstadt aufgezeigt. Dennoch ist die Entscheidung zugunsten eines Standortes in Beelitz-Heilstätten ausgefallen, nicht unbedingt zur Freude der Stadt. Nachteile sieht die Verwaltung vor allem für die Angestellten, die weitere Fahrwege zum Arbeitsplatz haben werden. Auch stehen Befürchtungen für die Bürgerfreundlichkeit im Raum.
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassungen war der Landkreis Potsdam-Mittelmark auf der Suche nach einem neuen Verwaltungsstandort. Mit dem damaligen Aufstellungsbeschluss wurde seitens der Stadt Bad Belzig die Bereitschaft und die Unterstützung für die Entwicklung eines modernen und zentrierten Verwaltungsneubaus in der Kur- und Kreisstadt aufgezeigt. Dennoch ist die Entscheidung zugunsten eines Standortes in Beelitz-Heilstätten ausgefallen.
Zurzeit ist nicht absehbar, dass ein weiterer Verwaltungsneubau auf dem in Rede stehenden Areal umgesetzt wird. Das mit dem Verfahren verfolgte städtebauliche Entwicklungsziel wird aus heutiger Sicht nicht erreicht werden können. Um eine ordnungsgemäße und transparente Zuführung des betroffenen Areals in den freien Wettbewerb sicherzustellen und den hierfür erforderlichen verwaltungsrechtlichen Handlungsspielraum vollständig herzustellen, muss der derzeit bestehende Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden. Das taten die Stadtverordneten mit ihrem Votum auf ihrer jüngsten Sitzung.
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