Gästebeitrag, Kurtaxe, Steintherme Bad Belzig

Gästebeitrag im Thermalsoleheilbad Bad Belzig auf dem Prüfstand

Bad Belzig. Die Stadt Bad Belzig kann zur Deckung ihres Aufwandes einen Gästebeitrag erheben. Dieser soll für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Unterhaltung der zu Heil- oder Kurzwecken oder touristischen Zwecken bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen sowie die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen verwendet werden.

Dazu wurde die Kurbeitragssatzung von 2012 angepasst und den Mitgliedern des Ausschusses für Regionalentwicklung auf ihrer jüngsten Sitzung vorgestellt. Immerhin gab es im vergangenen Jahr 139.000 gemeldete Übernachtungen. Zukünftig soll sie Gästebeitragssatzung heißen. In der neuen Satzung sind auch die Ortsteile inbegriffen. Der Gästebeitrag soll auch für kleinere Anschaffungen oder Veranstaltungen genutzt werden. Zukünftig soll es alles auch digital geben. So können sich die Gäste im Vorfeld anmelden und so die Beherberger entlasten. Diese haben die Gästekarte bisher handschriftlich ausstellen müssen. Aber es soll auch Ausnahmeregelungen bei fehlender technischer Voraussetzung geben. Die Gästekarte wird also digital generiert und sorgt so auch für Entlastung bei der Verwaltung. Kinder bis neun Jahre sind ausgenommen. Für Erwachsene soll zukünftig ein Beitrag von zwei Euro pro Nacht gelten, für Kinder ein Euro und für Hunde 0,50 Euro. Wer sich zu beruflichen Zwecken in der Stadt aufhält, ist vom Gästebeitrag befreit. Sollte die Satzung beschlossen werden, gibt es nach der Systemumstellung eine Info an die Herbergen.

So richtig konnten sich die Ausschussmitglieder mit der neuen Satzung nicht anfreunden. Die erste Frage, die sich sicher auch für die Gäste stellt, ist: Was bekomme ich dafür? Eventuell vergünstigte Eintritte? Wenn die Erhöhung kommt, müssen damit auch Angebote finanziert werden. Diese sind bisher nicht ausreichend vorhanden. Nur ein günstigerer Eintritt in die Therme bringt es nicht wirklich.

Geht es nach der Verwaltung, soll die neue Satzung bereits 2027 in Kraft treten. Das ist besonders Anbietern mit größerer Bettenzahl zu kurzfristig. Sie haben oft schon Buchungen für das kommende Jahr und Rechnungen mit dem alten Satz von 1,50 Euro verschickt. Auch die Prospekte enthalten noch die alte Summe, auch diese müssten neu gedruckt werden – ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. Es geht also nicht um die moderate Erhöhung prinzipiell, sondern um die Kurzfristigkeit der Einführung. Auch sehen viele die Digitalisierung kritisch. Grad im Seniorenbereich könnte das zu Problemen führen. Dazu kommt der Datenschutz. Besonders für kleinere Anbieter von Übernachtungen sei die ganze Sache unangenehm.

Erwartet werden zusätzliche Einnahmen von etwa 5.000 Euro. Wer einen Zweitwohnsitz in Bad Belzig oder den Ortsteilen hat, ist vom Gästebeitrag ausgenommen, dafür gibt es die Zweitwohnsitzsteuer. Der Wunsch der Ausschussmitglieder ist es, zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses, Zahlen zu bekommen, wieviel die digitale Umstellung kosten würde. Ein Antrag auf Verschiebung der Einführung der neuen Satzung um ein Jahr wurde gestellt. Vier Mitglieder stimmten mit Ja, eins mit Nein, vier enthielten sich der Stimme. Die ursprüngliche Beschlussvorlage wurde also abgelehnt, die geänderte geht nun zur Beratung in den Hauptausschuss.

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