drei Hunde verschiedener Rassen nebeneinander

Hundesteuer in Treuenbrietzen: Stadt korrigiert Fehler

Ein Formulierungsfehler in Treuenbrietzens neuer Hundesteuersatzung bescherte Mehrhundehaltern eine unerwartete Steuerersparnis. Am 13. Oktober stimmte ein Fachausschuss für die Korrektur.

Treuenbrietzen. Eigentlich sollte sich für Hundehalter in Treuenbrietzen nichts ändern. Als die Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 6. Juli die Neufassung der Hundesteuersatzung beschloss, ging es vor allem darum,

die Regelungen an das geänderte Landesrecht anzupassen und künftig auf jährliche Steuerbescheide zu verzichten. Doch im neuen Satzungstext steckt ein Fehler, der Mehrhundehalter finanziell begünstigt.

In der alten Satzung galt ein umgekehrtes Staffelprinzip: Je mehr Hunde, desto teurer wurde es für jeden einzelnen. Ein Hund kostete 36 Euro. Wer zwei Hunde hatte, zahlte für jedes Tier 42 Euro. Bei drei oder mehr Hunden waren es 60 Euro pro Tier. Die Sätze sollten unverändert bleiben.

Sechs oder 42 Euro weniger Steuer

Doch genau diese Staffelung wurde im Paragraphen 3 der am 1. August in Kraft getretenen Hundesteuersatzung leicht anders formuliert. Dort heißt es nun:

„Die Steuer beträgt jährlich 36 Euro für den ersten Hund, 42 Euro für den zweiten Hund und 60 Euro für jeden weiteren Hund.“

Damit wird jeder Hund einzeln nach seiner Position in der Reihenfolge besteuert. Das bedeutet eine jährliche Steuervergünstigung von 6 Euro bei zwei Hunden (78 statt 84 Euro) und 42 Euro bei drei Hunden (138 statt 180 Euro).

Aufsichtsbehörde bestätigt Fehler

Zunächst bestritt die Verwaltung den Fehler. Die Aufsichtsbehörde, die daraufhin eingeschaltet wurde, gab den Kritikern jedoch recht. „Die Kommunalaufsicht versteht die neue Regelung so, dass sich die Steuerbeträge auf die einzelnen Hunde beziehen und addieren. Bei drei gehaltenen Hunden wären danach insgesamt 138 Euro jährlich zu zahlen“, sagte Benno Rougk, Pressesprecher vom Landkreis Potsdam-Mittelmark.

Steuerermäßigung als Zwischenlösung

Mit der Frage beschäftigte sich am 13. Oktober der Ausschuss für Bildung, Ordnung und Sicherheit. Die Verwaltung erläuterte, dass die Formulierung im Paragraphen 3 präzisiert werden solle. Ziel sei es, die bisherige Regelung wiederherzustellen und Missverständnisse auszuschließen. Ohne Korrektur entstünde eine Steuerbegünstigung, die Mindereinnahmen für die Stadt zur Folge hätte.

Korrektur der Hundesteuersatzung: Sechs Ja-Stimmen

Die Ausschussmitglieder stimmten dem Vorschlag zu: Sechs votierten für die korrigierte Neufassung, es gab eine Enthaltung. Die Verwaltung stellte im Ausschuss klar, dass die Steuerbegünstigung nur für Mehrhundehalter gilt, die ein neues Tier nach dem 1. August 2026 angemeldet haben – an dem Tag trat die neue Hundesteuersatzung in Kraft. Sobald die korrigierte Satzung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und in Kraft tritt, soll wieder die bisherige Berechnung gelten. Das nächste Stadtparlament tagt am 2. November 2026.

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