Wiesenburg/Mark: Mehr Geld für Feuerwehrleute

Wiesenburg/Mark. Nicht zuletzt durch das Brandjahr 2018 wurde und wird in vielen Gemeinden und Kommunen über die Entschädigungen für freiwillige Feuerwehrleute beraten. Die Kameraden opfern nicht nur ihre Freizeit, sondern setzen teilweise ihr Leben für die Rettung anderer ein. Auch in der Gemeinde Wiesenburg/Mark wurde schon seit längerem darüber diskutiert, welche Summen angemessen sind. Im Juni 2018 wurde die Gemeindeverwaltung mit der Aktualisierung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige beauftragt. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, deren Ergebnisse nun den Gemeindevertretern als Beschluss auf ihrer jüngsten Sitzung vorlagen.

So erhalten zukünftig der Gemeindewehrführer 2000 €, sein Stellvertreter 1000 €, der gemeindejugendwart 300 €, der Ortsjugendwart 200 € und dessen Stellvertreter 100 € pro Jahr. Bei den Ortswehren staffelt sich die Entschädigung je nach Fahrzeugkategorie. Außerdem erhalten die Ortsfeuerwehren für notwendige Auslagen in Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für die Teilnahme jeder Einsatzkraft an Einsätzen eine Aufwandsentschädigung von 5 €. Diese erhöht sich im Rahmen von Gefahrstoffeinsätzen auf 15 € je Einsatz. Diejenigen Kameraden, die als Ausbilder und Maschinisten im Rahmen der Grundausbildung tätig sind, erhalte 5 € pro Stunde. Für die Ausgestaltung des kameradschaftlichen Lebens gewährt die Gemeinde einen Zuschuss von 3600 €, der anteilig auf die Ortswehren und Löschgruppen verteilt wird. Für die Gemeinde entsteht dadurch ein Mehraufwand. Beliefen sich die Kosten vorher auf etwa 16.400 €, sind es nun 2.600 € mehr. Die Gemeindevertreter waren sich bei einem Beschluss wohl noch nie so einig wie dieses mal. Es wurde Zeit, so die einhellige Meinung.

Gleichzeitig wurden auch Entschädigungen für Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüssen angehoben. Diese Entscheidung resultiert vor allem daraus, dass sich die Zahl der Sitzungen erhöht hat. Außerdem wurden neue Ausschüsse ins Leben gerufen, die in der bisherigen Satzung noch gar nicht berücksichtigt waren. So erhält nun der Vorsitzende des Hauptausschusses eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50 €, bei den Vorsitzenden der Ausschüsse sind es 30 €.

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