Landkreis Potsdam-Mittelmark untersagt Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Potsdam-Mittelmark. Mit einer Allgemeinverfügung – veröffentlicht am 27.08.2019 in der Märkischen Allgemeinen Zeitung – hat der Landrat die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken im gesamten Landkreis untersagt. Damit wird der wasserrechtliche Eigentümer- und Anliegergebrauch beschränkt. Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer mittels Pumpvorrichtungen zu Bewässerungszwecken zulassen, werden auf Zeit widerrufen. Nach Ablauf dieser Allgemeinverfügung treten die wasserrechtlichen Erlaubnisse im ursprünglichen Umfang wieder in Kraft.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt vorerst bis zum 30.10.2019.

Hintergrund

Die Voraussetzungen für die weitere Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpeinrichtungen zu Bewässerungszwecken sind nicht mehr gegeben, da aufgrund der bereits außergewöhnlich langanhaltenden, sehr angespannten hydrometerologischen Lage ohne Aussicht auf abflusswirksame Niederschläge im Einzugsgebiet eine wasserwirtschaftliche Extremsituation eingetreten ist. Diese stellt sich insbesondere durch die stark gesunkenen Pegelwasserstände der Gewässer innerhalb des Landkreises Potsdam-Mittelmark dar. So liegen die Durchflussmengen der überwachten Pegel der Fließgewässer der Havel, Nuthe, Nieplitz sowie der Plane und Buckau als auch des Seddiner Sees bereits seit mehreren Wochen weit unterhalb des Jahreswertes für den mittleren Jahreswasserabfluss.

Gerade in den warmen Monaten wird vermehrt Oberflächenwasser mittels Pumpeinrichtungen aus den Gewässern entnommen und zu Bewässerungszwecken genutzt. Durch die technische Unterstützung (Pumpe) und die Vielzahl der Wasserentnehmer summieren sich die entnommenen Wassermengen erheblich auf. Dies führt insbesondere dazu, dass das ohnehin reduzierte Wasserdargebot weiter sinkt und durch Grundwasserneubildung nicht ausgeglichen werden kann. Hierfür sind die sinkenden Grundwasserstände Beweis.

Geringe Abflussmengen in Flüssen, geringe Wasserstände in Seen, erhöhte Wassertemperaturen, vermehrtes Algenwachstum und Sauerstoffmangel gefährden den Wasserhaushalt in Menge und Güte sowie Flora und Fauna der oberirdischen Gewässer.

Eine nachhaltige Schädigung des Gewässerökosystems innerhalb des Landkreises Potsdam-Mittelmark und der Ober- und Unterlieger über die Kreisgrenzen sollen vermieden werden.

Die Entnahme von geringen Wassermengen mittels Schöpfen mit Handgefäßen bleibt zugelassen. Erforderliche Wassermengen können auch weiterhin aus dem öffentlichen Trinkwassernetz entnommen und zu Bewässerungszwecken eingesetzt werden, sofern der kommunale Träger der öffentlichen Wasserversorgung dies nicht öffentlich untersagt.

Durch fortgesetzte Entnahmen von größeren Wassermengen mittels Pumpvorrichtung zu Bewässerungszwecken ist die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer gefährdet. Eine zusätzliche Wasserentnahme verstärkt noch die zurzeit vorherrschende angespannte wasserwirtschaftliche Situation.

(Der volle Wortlaut der Amtlichen Bekanntmachung ist zu finden unter www.potsdam-mittelmark.de )
Hinweis:

Die untere Wasserbehörde überwacht die Einhaltung der Allgemeinverfügung. Zuwiderhandlungen können gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 103 Abs. 2 WHG mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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