Landkreis Potsdam-Mittelmark: Corona-Meldung vom 26.6.2020

Potsdam-Mittelmark. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind derzeit 567 (+4 zum Vortag) Personen als infiziert gemeldet. Es wird aktuell 1 (Vortag 1) der infizierten Personen stationär (außerhalb von Potsdam-Mittelmark) betreut. Die Zahl der Verstorbenen im Landkreis liegt weiterhin bei insgesamt 42.

Aktuell befinden sich 88 (am Vortag 78) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der begründeten Verdachtsfälle auf Grundlage der Meldungen an das Gesundheitsamt beträgt seit Beginn der Aufzeichnungen 3.515 (am Vortag 3.394). Es wurden 1.704 (+27) als negativ getestet gemeldet und 653 stellten sich als unbegründet heraus; es besteht zu diesen letztgenannten Zahlen bisher keine Meldepflicht. Die Zahl der Genesenen beträgt 509. Berechnet  wird dieser Wert auf Empfehlung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), eine Genesung auch ohne gesonderte Rückmeldung nach 14 Tagen feststellt.

Grenzwer laut Umgangsverordnung

Die aktuelle Umgangsverordnung (zuvor:EindämV) des Landes Brandenburg legt einen Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern binnen 7 Tagen fest, bei dessen Überschreitung Maßnahmen einzuleiten wären. Für den Kreis Potsdam-Mittelmark würde dies bei 107 Neuinfektionen innerhalb einer Woche eintreten. Der aktuelle Wert liegt momentan bei 8  (am Vortag 4) in den letzten 7 Tagen.

Zum aktuellen Infektionsgeschehen im Landkreis

Seit dem 23.06. ist die Kita Abenteuerland in Werder (Havel) geschlossen, da an diesem Tag bekannt wurde, dass die Leiterin der Einrichtung mit Covid-19 infiziert ist. Die betroffenen Kinder und auch die Mitarbeitenden wurden auf Corona getestet. Die Tests haben bisher ergeben, dass eine weitere Erzieherin und 2 Kita-Kinder infiziert sind sowie ein Angehöriger, der sein Kind von der Kita abgeholt hat. Bis zum 2. Juli ist die Quarantäne für alle Mitarbeitenden und Kinder angeordnet.

Betroffen ist auch das Übergangswohnheimes Seddiner See . Die gestrige Meldung betrifft einen Bewohner, der positiv auf Covid-19 getestet worden ist. Mit seinen 3 Familienangehörigen verbleibt er in der eigenen Wohnung in Quarantäne.

Allgemeine Informationen

Sozialer Umgang/Kontaktbeschränkungen:

Am 12.06.2020 wurde die Umgangsverordnung des Landes Brandenburg erlassen: https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8660

Service der Kreisverwaltung

Die Stabsarbeit für die CORONA-Lage im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist neu strukturiert. Seit dem 19.06.2020 ist der Krisenstab im Feuerwehrtechnischen Zentrum aufgelöst, gleichzeitig ist die Verwaltung am Sitz des Gesundheitsamtes in Bad Belzig neu organisiert:

Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark,
Gesundheitsamt
Steinstraße 14
14806 Bad Belzig,

Telefonnummer: 033841 91780

E-Mail-Adresse: Corona-Gesundheitsamt@Potsdam-Mittelmark.de

Information zum Besucherverkehr und Terminen in der Kreisverwaltung

Seit März 2020 befindet sich die Kreisverwaltung bedingt durch die Corona-Pandemie nicht im Normalbetrieb. Der Besucherverkehr wurde stark eingeschränkt, viele Beschäftigte waren bzw. sind nach wie vor im Homeoffice tätig und es gelten besondere Arbeitsschutzstandards.

Der Gesundheitsschutz der Beschäftigten der Kreisverwaltung sowie der Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung hat nach wie vor Priorität. Gesetzliche Grundlage ist die momentan gültige Eindämmungs- bzw. Umgangsverordnung des Landes Brandenburg. Der Zugang zu den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung ist für Besucherinnen und Besucher wieder möglich. Gewisse Beschränkungen bleiben allerdings bestehen. Besucherinnen und Besucher können Termine in den Dienstgebäuden der

Kreisverwaltung bis auf weiteres nur nach Voranmeldung wahrnehmen. In dringenden Fällen können Sie telefonische Anmeldungen auch für denselben Tag vereinbaren. Die Terminbestätigung ist weiterhin beim Betreten des Gebäudes vorzulegen.

Besucherinnen und Besucher haben sich in einen Anmeldebogen einzutragen und Namen sowie Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse anzugeben. Der Anmeldebogen wird 30 Tage lang im Fachdienst Gesundheit aufbewahrt und dann vernichtet.

Besucherinnen und Besucher müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung während des Besuches der Kreisverwaltung tragen.

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