Potsdam-Mittelmark. Im Amtsblatt Nr.7/2020 vom 28.8.2020 wird die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässer im Landkreis eingeschränkt. Im der Allgemeinverfügung heißt es:
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Der wasserrechtliche Eigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 WHG i. V. m. § 45 BbgWG wird wie folgt beschränkt:Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken wird untersagt.
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Die Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
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Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt vorerst bis zum 30.10.2020.
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Die sofortige Vollziehung zu Nr. 1 und 2 wird angeordnet.
Begründet wird die Anordnung in bestem Amtsdeutsch u.a. mit der gegenwärtigen wasserwirtschaftlichen Extremsituation:
“… Vorliegend sind die Voraussetzungen für die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpeinrich-tungen zu Bewässerungszwecken nicht mehr gegeben, da aufgrund der bereits außergewöhnlich langanhaltenden, sehr angespannten hydrome-terologischen Lage ohne Aussicht auf abflusswirksame Niederschläge im Einzugsgebiet eine wasserwirtschaftliche Extremsituation eingetreten ist. Diese stellt sich insbesondere durch die stark gesunkenen Pegelwasser-stände der Gewässer innerhalb des Landkreises Potsdam-Mittelmark dar. So liegen die Durchflussmengen der überwachten Pegel der Fließgewässer der Havel, Nuthe, Nieplitz sowie der Plane und Buckau als auch des Seddi-ner Sees bereits seit mehreren Wochen weit unterhalb des Jahreswertes für den mittleren Jahreswasserabfluss. Auf Grund der Trockenheit im März und April blieb die hydrologische Situation in allen brandenburgischen Flussge-bieten weiterhin sehr angespannt. Nachfolgende Niederschläge im Mai, Juni und Juli konnten nur leicht, kurzfristig und örtlich begrenzt zu einer Entspannung beitragen. …”
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