Corona in Potsdam-Mittelmark: Geringerer Anstieg der Infektionszahlen

Potsdam-Mittelmark. Im Landkreis wurden heute 12 neu Infektionen mit dem SARS-CoV2-Virus gemeldet, 8 Fälle in Teltow und 4 in Stahnsdorf. Daneben hat das Gesundheitsamt im Laufe des Tages Kenntnis von weiteren Infektionen in einer Kita in Brück (2 Erziehende und 1 Kind) sowie am OSZ Werder – 3 Lehrer und 1 Schüler – erhalten. In Bad Belzig sind zwei Einrichtungen für behinderte Menschen mit mehreren infizierten Personen betroffen. Dort wird es am morgigen Tag Tests vor Ort für Bewohner und Betreuende der Wohngruppen geben.

Damit ergibt sich aktuell folgender Stand für den Landkreis Potsdam-Mittelmark (nach Meldedatenbank SurVNet + weitere Medewege, 10:00 Uhr):

Laborbestätigte Fälle (Methode PCR): 1299 Personen
Aktuell an COVID-19 Erkrankte: 252 Personen
Genesene in Zusammenhang mit Sars-CoV-2 1007 Personen
Todesfälle in Zusammenhang mit Sars-CoV-2 46 Personen

 

Inzidenz und Gesamtzahl der Neuinfektionen im Landkreis Potsdam-Mittelmark – Quelle LAVG:
Inzidenz innerhalb der letzten 7 Tage beträgt
110,8 (Stand 12.11.20, 8:00 Uhr)

In seiner heutigen Sitzung hat der Corona-Stab der Kreisverwaltung weitere Maßnahmen festgelegt.

Erreichbarkeit der Hotline wird ausgedehnt

Wegen des hohen Anrufaufkommens wird die Hotline des Gesundheitsamtes künftig zeitlich länger erreichbar sein. Bereits am Sonnabend, 14.11.2020 sind die Kolleginnen telefonisch von 9 bis 14 Uhr für Fragen und Hinweise da. In der kommenden Woche wird die Hotline von Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr und von 13 – 17 Uhr für alle Betroffenen zu erreichen sein.

Allgemeinverfügungen des Landkreises treten in Kraft

Wie zuvor bereits andere Landkreise Brandenburgs erlässt auch der Kreis Potsdam-Mittelmark nun Allgemeinverfügungen zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckung auf Märkten sowie zur Kontaktverfolgung des Gesundheitsamtes. Mit der letztgenannten Regelung soll es insbesondere zu einer schnelleren Kontaktnachverfolgung kommen.Angesprochen werden damit Personen,

  • die positiv auf SARS-CoV-2-Viren getestet wurden,
  • die Symptome zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten und sich auf ärztliche Empfehlung oder gesundheitsamtliche Anordnung einem Test aufSARSCoV 2 unterzogen haben oder noch unterziehen werden (Verdachtspersonen)
  • die eine Mitteilung vom Gesundheitsamt oder einem Arzt erhalten haben, dass sieKontakt mit einem bestätigtem COVID-19-Fall hatten (Kontaktpersonen derKategorie I)

Erkrankte, Verdachtspersonen und Kontaktpersonen der Kategorie I haben sich – ohne weitere Anordnung – in häusliche Quarantäne zu begeben und dem Gesundheitsamt die konkrete Anschrift des gewählten Aufenthaltsortes mitzuteilen.
Weiterhin sind dem Gesundheitsamt umgehend alle Personen mit Vorname, Nachname und (soweit möglich) Adresse oder Telefonnummer zu benennen, mit denen sie in den letzten sieben Tagen persönlichen Kontakt gehabt haben.

Neu ist, dass Erkrankte, Verdachtspersonen und Kontaktpersonen der Kategorie I dazu verpflichtet sind, Personen, mit denen in den letzten sieben Tagen persönlicher Kontakt bestand, von sich aus über die Erkrankung, den Verdacht oder die Einstufung in die Kategorie I zu informieren.
Damit soll erreicht werden, den betroffenen Personenkreis auf kürzestem Wege, unbürokratisch und ohne großen zeitlichen Verlust über die neue Situation in Kenntnis zu setzen.

In der Allgemeinverfügung werden außerdem alle Formen, Verhaltensregeln und zeitlichen Abläufe der Quarantäne dargelegt sowie das Führen eines Tagebuches; notwendige Hygienemaßnahmen, die Entsorgung von kontaminierten Abfällen, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder das Verhalten im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes.

Die Allgemeinverfügung zum Mund-Nase-Schutz auf Märkten wird ab dem 15.11.2020 in Kraft treten:

Diese Allgemeinverfügung, die das Tragen einer Mund-Nase Bedeckung ab dem 6. Lebensjahr auf Wochen- und Frischemärkten oder Advents- und Weihnachtsmärkten in allen Kommunen des Landkreises anordnet, wird am Samstag, dem 14.11.2020 bekanntgemacht. Auch diese ist unter www.potsdam-mittelmark.de zu finden.

Der Corona-Stab wird darüber hinaus weitere Informationen an Einrichtungen – wie Kindertagesstätten – im Landkreis richten, um den Umgang der Eltern und Angehörigen mit dem Infektionsgeschehen nochmals im Detail zu erläutern.

Daneben hat das Gesundheitsamt im Laufe des Tages Kenntnis von weiteren Infektionen in einer Kita in Brück (2 Erziehende und 1 Kind) sowie am OSZ Werder – 3 Lehrer und 1 Schüler – erhalten. In Bad Belzig sind zwei Einrichtungen für behinderte Menschen mit mehreren infizierten Personen betroffen. Dort wird es am morgigen Tag Tests vor Ort für Bewohner und Betreuende der Wohngruppen geben. Die Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Potsdam-Mittelmark finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Verbraucherschutz, Arbeitsschutz und Gesundheit (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/).

(Pressemitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark)

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Eine Antwort

  1. Die Pressemitteilung wurde vom Landkreis Potsdam-Mittelmark noch einmal deutlich ergänzt. Die Ergänzungen sind in dem Artikel jetzt eingearbeitet.

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