Teltow-Fläming: Corona-Infektionsgeschehen in der achten Kalenderwoche 2021

Teltow-Fläming. Entgegen dem aktuellen Deutschland-Trend gibt es keine steigenden Corona-Infektionszahlen im Landkreis Teltow-Fläming. „Das ist erfreulich, aber kann jeden Tag kippen“, resümiert Sozialdezernentin Kirsten Gurske die momentane Lage. Eine Gefahr gehe vor allem von den Virus-Mutationen aus. Derzeit sind im Landkreis Teltow-Fläming 16 Fälle der britischen Variante bekannt, innerhalb der vergangenen Woche ein Anstieg um 11.

Aktuell gelten im Landkreis Teltow-Fläming 152 Personen als infiziert. Seit Beginn der Pandemie sind damit 4594 Personen positiv auf das Corona-Virus getestet worden. 152 Menschen starben im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion. Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 45,9.

Situation in Gemeinschaftseinrichtungen

Aktuell werden eine Schule und drei Kitas durch das Gesundheitsamt überwacht, aus zwei weiteren Schulen wurden Neuinfektionen gemeldet. Ausbrüche gibt es in vier Pflegeheimen und bei einem ambulanten Pflegedienst. In drei weiteren Einrichtungen wurden Einzelfälle verzeichnet.

Arbeitsschutz und Testungen im Kreishaus

Im Kreishaus Luckenwalde wird der erforderliche Arbeitsschutz durch ein umfassendes Hygiene- und Infektionsschutzsystem abgesichert. Über die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, entzerrt sich die räumliche Situation, Büros sollen möglichst einzeln genutzt werden. Dabei haben die Fachbereiche eigenverantwortlich Anwesenheitsregelungen und rollierende Systeme entwickelt. Dem Service- und Dienstleistungscharakter der Verwaltung entsprechend sind die Öffnungszeiten abzusichern. Alle Büros verfügen über Spuckschutz und alle Beschäftigten über medizinische Masken. Der Kontakt zwischen Belegschaft und Bürger*innen ist weder hinsichtlich Nähe noch Zeitumfang mit der Situation im Bereich Bildung und Erziehung vergleichbar. Mitarbeiter*innen, die einem besonderen Risiko ausgesetzt sind (z. B. aus den Bereichen Kinderschutz, Betreuungsbehörde und anderen) erhalten die notwendige Schutzausrüstung und werden, wenn es die Impfstrategie des Landes ermöglicht, bevorzugt ein Impfangebot erhalten. Treten Situationen auf, in denen Testungen notwendig sind, werden diese über das Gesundheitsamt veranlasst. „Natürlich haben wir uns dem Thema Teststrategie zugewandt – auch weil die von uns allen gewünschten Lockerungen Maßnahmen erfordern. Ein schnelles Voranschreiten des Durchimpfens wäre hier jedoch auf jeden Fall nachhaltiger“, so Krisenstabsleiterin Dr. Silke Neuling.

Impfungen

Dem pflichtet Landrätin Kornelia Wehlan bei:

„In der heutigen Telefonkonferenz mit dem Ministerpräsidenten stand das Thema Impfen an erster Stelle. Auch mir fehlen langsam die Argumente für diese unbefriedigende Situation. Ein nicht ausgelastetes Landes-Impfzentrum hier in Luckenwalde, fehlende Impfdosen für die über 80-Jährigen, genügend Impfstoff AstraZeneca für die unter 64-jährigen Prioritätsgruppen, die wiederum nicht in das Impfzentrum finden … Die Bürokratie ist das, was bremst. Das System von Telefon- und Online-Terminvergabe ist zu starr, auch weil neue Prioritätsgruppen wie die Lehrer*innen und Erzieher*innen zu Recht ebenso zügig zu impfen sind. Hier müssen schnell praktikable Lösungen her. Ich setze Hoffnung darauf, dass beim Land jetzt ein Impfbeauftragter benannt worden ist.”

Impfungen für über 80-Jährige

Nach Mitteilung des Landes werden die ältesten und noch nicht geimpften Brandenburgerinnen und Brandenburger ab heute mit einem persönlichen Brief über ihr Impfangebot informiert. Der Brief enthält eine Sonder-Rufnummer für die persönliche Terminvereinbarung in einem Impfzentrum in Brandenburg. Das Callcenter ist täglich in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar, die Impfungen finden ab dem 8. März 2021 statt. „Wir bitten darum, dass Angehörige oder Pflegende diesen Prozess unterstützen. Bitte erkundigen Sie sich, ob Ihr Verwandter, Ihre Patientin, der Nachbar oder die Bekannte ein solches Schreiben erhalten haben und helfen Sie ihm oder ihr bei der Terminvereinbarung. Diese Unterstützung ist sehr wichtig, denn sicher ist es vor allem für Hochbetagte nicht immer einfach, Behördenschreiben zu verstehen“, appelliert Krisenstabsleiterin Dr. Silke Neuling.

Impfungen für unter 65-Jährige

Freie Termine gibt es in Luckenwalde für Impfungen mit AstraZeneca. Dieser Impfstoff ist nur für Personen geeignet, die unter 65 Jahre alt sind. „Diejenigen, die derzeit mit einer Arbeitgeberbescheinigung impfberechtigt sind, sollten diese Chance unbedingt nutzen“, so Krisenstabsleiterin Dr. Silke Neuling. Dazu gehören:

  • impfberechtigte Menschen mit entsprechenden ärztlichen Attesten nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Coronavirus-Impfverordnung
  • Ärztinnen, Ärzte und Mitarbeiter*innen in ambulanten medizinischen Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2.
  • Personen, die in der ambulanten Hospizversorgung tätig sind
  • Mitarbeiter*innen der stationären und teilstationären Pflege, der ambulanten Pflegedienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der stationären und ambulanten Hospizversorgung sowie der SAPV, die regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen oder geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen, pflegen oder in den genannten Einrichtungen bzw. Diensten tätig sind.
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Mitarbeiter*innen in ambulanten zahnmedizinischen Einrichtungen von COVID-19-Schwerpunktpraxen, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgischen Praxen und Praxen, die im Bereich der zahnärztlichen Versorgung von Patienten in Alten- oder Pflegeeinrichtungen sowie im Rahmen der Konsiliarbehandlung im stationären Bereich tätig sind.
  • Mitarbeiter*innen der Landkreise, kreisfreien sowie kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter sowie der Verbandsgemeinde, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in sozialen kommunalen Einrichtungen (Gemeinschaftsunterkünften) tätig sind.
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen und Förderschulen tätig sind.

“Wir wissen, dass es manchmal schwierig ist zu ermitteln, wer nun ganz genau zu den Berechtigten gehört und wer wem eine Bescheinigung ausstellen darf. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Krisenstab.” Er ist unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen: LTGSTab@teltow-flaeming.de

Entscheidungsvariablen

Das Land Brandenburg hat am 23. Februar 2021 erklärt, dass als Entscheidungsvariablen für Lockerungsschritte künftig nicht mehr nur die Inzidenz herangezogen werden soll, sondern u. a. auch die Belastung des Gesundheitswesens, der R-Wert, der Impffortschritt, etc. Einige dieser Werte werden nicht explizit für den Landkreis erfasst und veröffentlicht. Die Handhabe stellt sich im Landkreis aktuell wie folgt dar:

Die Kreisverwaltung Teltow-Fläming bildet relevante epidemiologische Kennzahlen auf Landkreisebene ab. Dazu wird ein täglicher Lagebericht erstellt.

7-Tage-Inzidenz für den Landkreis und die Kommunen

Es ist sinnvoll, die Inzidenz nicht als einzigen Entscheidungsparameter heranzuziehen, weil zum Beispiel ein eingrenzbares Ausbruchsgeschehen in einer Einrichtung die Inzidenz für eine Kommune nach oben schnellen lässt, ohne dass außerhalb dieser Einrichtung zusätzliche Maßnahmen erforderlich wären. So hat zum Beispiel die Stadt Dahme/Mark aktuell eine hohe Inzidenz, ohne dass außerhalb dieser Einrichtung zusätzliche Maßnahmen erforderlich wären.

Belastung des Gesundheitswesens

  • Die Belegung der Betten mit Covid-19-Patienten (Normalstation, Intensivstation (beatmete/nicht beatmete Patienten) ist ein wichtiger Indikator. Die Krankenhäuser geben dazu täglich eine Lagemeldung an das Land.
  • Leistungsfähigkeit des Gesundheitsamtes: Beschreibung der offenen (nicht ermittelten) Infektionen und Kontaktpersonen pro Tag. Auch die Anzahl und der Umfang von Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen im Landkreis werden täglich erhoben und beschreiben die Arbeitsbelastung des Gesundheitsamtes.

Entwicklung des R-Wertes

Die Berechnung des R-Wertes erfolgt bisher nur auf Bundesebene (RKI). Auf Landkreisebene ist dies aufgrund der geringen Fallzahlen nicht sinnvoll und aussagekräftig. Eine Berechnung auf Landesebene wäre sicherlich zielführender.

Impffortschritt

Dem Landkreis liegen hierzu keine Daten vor. Die Daten zum Impffortschritt liegen beim Land/Gesundheitsministerium. Hier würde sich das Gesundheitsamt ebenfalls eine tägliche Meldung zu den durchgeführten Impfungen wünschen.

Umsetzung von Testkonzepten

Die Konzepte werden wie von Bund und Ländern festgelegt durch den Landkreis und die beteiligten Einrichtungen (Kita, Schule, Pflegeheime etc.) unterstützt.

Fazit

Das Gesundheitsamt wird die tägliche epidemiologische Berichterstattung im Landkreis Teltow-Fläming fortführen und natürlich den weiteren Entwicklungen ständig anpassen. Dazu gehören z. B. die Erfassung und Meldung der neuen SARS-CoV-2-Virusmutationen.

Grundsätzlich gilt: Je niedriger die Infektionszahlen und je höher die Impfquote und das Testangebot ausfallen, desto mehr Lockerungen können umgesetzt werden.

(Pressemitteilung des Landkreises Teltow-Fläming)

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