Potsdam-Mittelmark: Mittel für steuerschwache Kommunen verdoppelt

Potsdam-Mittelmark. Der Abend des 4. März ist Anlaß für mehrere Ausrufezeichen, denn der Kreistag stimmte am Donnerstagabend mit 31 Ja bei 11 Nein und 5 Enthaltungen für einen gemeinsamen (!) Antrag von LINKE/PIRATEN und SPD. Danach wird das Kreisentwicklungsbudget 2021 von 1.5 Mio auf 3 Mio Euro verdoppelt (!!). Damit können erstmals alle (!!!) beantragte Zukunftsprojekte gefördert werden.

Das ist die Fortsetzung eines langen Wegs seit der 2003. Damals forderten die LINKEN erstmals aktives Handeln gegen die Schere zwischen steuerstarken Kommunen auf der einen und steuerschwachen Kommunen auf der anderen Seite. 2011 fand nach mehreren Abstimmungsniederlagen erstmals ein kleines Kreisentwicklungsbudget eine Mehrheit.

“Die nun bewilligten drei Millionen Euro für 2021 sind ein guter, teilweiser Ausgleich der unverdient ungleichen Ausgangsbedingungen für manche Kommunen. Schließlich haben wir andererseits erstmals einen Kreishaushalt von über 500 Mio beschlossen” freut sich Fraktionsvorsitzende Kathrin Menz.

(Thomas Singer)

Die Begründung des Antrags

Das Kreisentwicklungsbudget hat sich seit Jahren bewährt. Seine Wirkung zur Unterstützung der steuerschwachen Kommunen ist belegt und es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass der finanzielle Umfang des Budgets nicht genügt. In den Jahren 2019 und 2020 wurden insgesamt etwa 3 Mill. Euro für Anträge bewilligt. Anträge von strukturschwachen Kommunen wurden aber über 4 Mill. Euro eingereicht. Somit konnten viele Investitionen nicht umgesetzt werden.

Aus den Informationen der Kreisverwaltung ist bekannt, dass die Kommunen Ende 2019 zusammen ca. 200 Millionen Euro Rücklage hatten. Von den 38 Gemeinden und Städten haben 7 Gemeinden/Städte 80 Prozent dieser Rücklagen oder durchschnittlich 1.341 Euro/Einwohner. 6 Gemeinden/Städte haben etwa 11 Prozent der Rücklage mit etwa 468 Euro/Einwohner und die anderen 25 Gemeinden und Städten haben die restlichen 9 Prozent der Gesamtrücklage mit etwa 343 Euro/Einwohner.

Angesichts dieses Unterschiedes in der Verfügbarkeit von Rücklagen, der Einnahmeveränderungen durch die Pandemie im Jahre 2020 und den weiteren Einnahmeverlusten der Kommunen im Jahre 2021 sollen die geförderten Investitionen dazu dienen, notwendige Maßnahmen im Rahmen der Pflichtaufgaben zu erfüllen, aber auch um Fördermittel zu akquirieren. Weiterhin haben die strukturschwachen Kommunen keine Möglichkeit ihre Orte mit Bauleitplanungen zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Deshalb ist es notwendig, die Förderrichtlinien in einem weiteren Beschluss anzupassen.

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