Teltow-Fläming: Corona-Infektionsgeschehen in der 13. Kalenderwoche 2021

Teltow-Fläming. Seit zehn Tagen steigt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis kontinuierlich an. Sie liegt mit Stand vom 1. April 2021 bei 166,5. Seit Beginn der Pandemie wurden 5548 Menschen aus dem Landkreis positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet. Aktuell gelten 453 Personen als infiziert. Bei 40 Prozent der SARS-CoV-2-Infzierten wurde in der vergangenen Woche die britische Variante des Virus‘ nachgewiesen. Mit oder an Corona starben im Landkreis seit Beginn der Pandemie 179 Menschen.

Landrätin Kornelia Wehlan:

„Vor uns steht das zweite Osterfest im Zeichen der Pandemie. Sie macht uns allen nach wie vor das Leben sehr schwer, sodass wir auch diese Feiertage wieder nicht so verbringen können wie vielleicht geplant oder gewünscht. Aber leider kennt das Corona-Virus weder Feste noch Ferien und fordert uns weiterhin über die Maßen. Das Infektionsgeschehen im Landkreis ist diffus, die Zahlen steigen. Deshalb sind Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten – so schwer es uns auch fällt“.

Fragen und Antworten zu den Regelungen für die Osterfeiertage finden sich im Internetauftritt des MSGIV:

https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~31-03-2021-faq-ostern

Situation in Gemeinschaftseinrichtungen

Derzeit werden aus zehn Kindertagesstätten 14 Infektionsfälle gemeldet. Außerdem haben 24 Personen aus 14 Schulen des Landkreises positive Befunde erhalten. Aktuell sind keine Ausbrüche in stationären Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Sozialstationen/Hauskrankenpflegen oder Tagespflegestellen zu verzeichnen. Es gibt je einen Infektionsfall in zwei Einrichtungen der Hauskrankenpflege und einer Tagespflege.

Impfungen

Die Kassenärztliche Vereinigung hat den Landkreis darüber informiert, dass vorläufig die geplanten AstraZeneca Erstimpftermine von Bürger*innen unter 60 Jahren in den Impfzentren statt mit AstraZeneca mit BioNTech durchgeführt werden. Die Zweitimpfungstermine dieser Personen müssen neu vereinbart werden, da der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung sich auf 6 Wochen verändert. Hierzu müssen die Kontaktdaten (Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mail, Datum und Uhrzeit des Ersttermins) im Impfzentrum bei der Erstimpfung unbedingt gesondert angegeben werden. Die Bürger*innen werden von der KVBB für eine Terminvereinbarung ab dem 8. April 2021 kontaktiert.

Für Personen über 60 Jahre finden die vereinbarten Impfungen weiterhin mit dem Impfstoff statt, der bei der Terminvergabe festgelegt wurde. Es gibt keine Wahlmöglichkeit des Impfstoffes. Die wenigen noch vorhandenen BioNTech Impfdosen sind nach Auskunft der KVBB bereits verplant bzw. konkret terminiert. Weiterhin gilt die aktuelle Priorisierung und ausschließliche Impfung mit vorheriger Terminvereinbarung.

Schreiben an die Kreisverwaltung

Momentan erreichen die Kreisverwaltung viele Schreiben, die einen gemeinsamen Nenner haben: Sie zeigen, wie sehr die Bürger*innen des Landkreises unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden – und zwar aus den unterschiedlichsten Perspektiven. Auf der einen Seite fordern existenzbedrohte Gewerbetreibende die sofortige Öffnung der Läden. Kunst- und Kulturschaffende wollen endlich wieder agieren dürfen. Alleinerziehende und Eltern bitten dringend, die Schulen und Kitas offen zu halten, an die Kinder zu denken und der Arbeit nachgehen zu können. Und nicht wenigen Menschen sind die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend genug, weil sie große Sorge vor einer Infektion haben und deshalb einen flächendeckenden Lockdown fordern.

In diesem Spektrum – so die Wünsche, Hoffnungen und Forderungen der Menschen – soll der Landkreis agieren und kann es doch nur sehr bedingt. In vielerlei Hinsicht sind die Landkreise bei der Wahl der Mittel zur Pandemiebekämpfung Rechtsanwender und nicht Rechtsetzer, müssen also das umsetzen, was auf den gesetzgebenden Ebenen – Bund und Land – beschlossen worden ist. Die rechtlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung gehen im Wesentlichen auf Regelungen des Landes zurück, welche wiederum ihre Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz des Bundes haben. Daraus resultieren gesetzliche und verordnungsrechtliche Bestimmungen, die die Landkreise und kreisfreien Städte umsetzen.

Soweit dem Landkreis aus der Eindämmungsverordnung oder aus eigener Zuständigkeit Handlungsfelder eröffnet sind, werden diese konsequent genutzt. Dies geschieht vorrangig durch den Erlass von Allgemeinverfügungen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang beispielsweise an die vom Landkreis angeordnete Maskenpflicht im öffentlichen Raum oder die Regelungen, die Infizierte, Kontaktpersonen ersten Grades oder Verdachtspersonen dazu verpflichten, sich sofort selbstständig in Quarantäne zu begeben.

Corona-Gedenkandacht

Unter dem Motto „Hören, Schweigen, Beten“ fand am 31. März 2021 in der Dreifaltigkeitskirche Zossen eine ökumenische Corona-Andacht des Kirchenkreises Zossen-Fläming teil, an der auch Landrätin Kornelia Wehlan teilnahm. „Ich war zutiefst beeindruckt davon, wie dabei die besonderen Herausforderungen in Zeiten der Pandemie thematisiert worden sind. Besonders berührt hat mich die Schilderung der Schicksale von Corona-Betroffenen, die sehr eindrucksvoll berichtet haben, wie sehr sie unter der Pandemie zu leiden haben – sei es durch eigene Erkrankung, den Verlust von Angehörigen oder besondere berufliche Herausforderungen“, so Landrätin Kornelia Wehlan:

„Ich danke dem Kirchenkreis Zossen-Fläming für diese besondere Initiative und hoffe wie die Superintendentin darauf, dass Abbruch in Neuanfang verwandelt werden kann.“

Unterstützung für Künstler*innen

Um hauptberuflich freischaffende Künstler*innen zu unterstützen, hat das Land Brandenburg das Mikrostipendien-Programm III aufgelegt. Das Kulturministerium vergibt 1.000 Stipendien à 4.000 Euro. Weitere Informationen: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/service/pressemitteilungen/ansicht/~31-03-2021-corona-kulturhilfe-mikrostipendium-iii

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