Bad Belzig spricht, Roland Leisegang

Erklärung des Bürgermeisters der Stadt Bad Belzig Roland Leisegang zum aktuellen Sachstand bei der Stadtwerke Bad Belzig GmbH

Liebe Bürger:innen,

In Ergänzung der Pressemitteilung im Anschluss an die heutige Stadtverordnetenversammlung möchte ich Ihnen hier die Chronologie der Ereignisse bei der Stadtwerke Bad Belzig GmbH, beginnend mit der Aufsichtsratssitzung vom 29.09.2021 bis heute, offenlegen.

Hinter uns liegen sehr intensive Wochen, Wochen des Entsetzens und der Enttäuschung, dann der Hoffnung und Ernüchterung, und schließlich der Gewissheit, dass wir den durch das Verhalten und den Vertrauensbruch des früheren Geschäftsführers angerichteten Schaden nicht ausgleichen konnten.

Dem Aufsichtsrat und mir ist es trotz des schnellstmöglichen Zusammenziehens von unterschiedlichen Fachkompetenzen lediglich gelungen, einen Handlungsweg zu finden, der bestenfalls den Fortbestand der Kernbereiche der StwBB GmbH gewährleisten kann.

Für die Mitarbeitenden unserer Stadtwerke bedeutet dies große Ungewissheit. Die Sorge um die Sicherung der Arbeitsplätze der Mitarbeitenden hat mich in den zurückliegenden Wochen persönlich Tag und Nacht am meisten beschäftigt und angespornt, die bestmögliche Lösung zu finden. Ich sehe es als meine Pflicht an, den vor uns stehenden Prozess weiter eng zu begleiten und alles Mögliche zu versuchen, um den Mitarbeitenden wieder eine sichere Zukunftsperspektive in unserer StwBB GmbH zu geben.

Betroffen macht mich daher insbesondere, dass einzelne Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und des Aufsichtsrats in den vergangenen Wochen durch die widerrechtliche Verletzung ihrer Schweigepflicht in Verbindung mit der Energiepreisentwicklung dazu beigetragen haben, dass uns jetzt nicht mehr alle Handlungsoptionen zur Verfügung stehen. Zu diesen Handlungsoptionen gehörte das sogenannte StaRUG-Verfahren. Dieses relativ neue Verfahren hätte es ermöglicht, ohne Öffentlichkeit Einigungen mit den größten Gläubigern zu finden und trotzdem den Schutz eines Moratoriums zu haben.

Auch von den zu Rate gezogenen Juristen wurde allen Beteiligten deutlich vermittelt, dass sich Öffentlichkeit auf die sensible Liquiditätsplanung auswirken und so das Sanierungskonzept empfindlich stören kann.

Ungeachtet des jetzigen Sachstandes werden wir in den nächsten Monaten noch viel aufzuarbeiten haben. Nützliche und für die zukünftige Arbeit sinnvolle Antworten erwarte ich von der Prüfung durch die Staatsanwaltschaft und andere unparteiische Institutionen. Unser Rechtsstaat hat für die Aufarbeitung Instrumente, die eine unabhängige rechtssichere Aufarbeitung gewährleisten. Diese Aufarbeitung ist unerlässlich, um Ergebnisse getrennt nach privatrechtlicher, strafrechtlicher und politischer Verantwortung zu erreichen.

Ich möchte nicht ruhen, bis die Aufarbeitung abgeschlossen ist und die Mitarbeitenden und Bürger:innen von Bad Belzig Gewissheit über die Zukunft haben. Dafür werde ich alle verfügbare Kraft für die Begleitung des Eigenverwaltungsverfahrens einsetzen.

Roland Leisegang, Bürgermeister der Kur- und Kreisstadt Bad Belzig

Chronologie der Ereignisse bisher

Aus Gründen des Datenschutzes und der noch bevorstehenden rechtlichen und strafrechtlichen Bewertungen muss teilweise auf Details verzichtet werden.
Die nachfolgenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie beschränken sich auf die Darstellung wichtiger Treffen. Hinzu kommen zahlreiche Telefonate und kurzfristige Treffen zwischen den neuen Geschäftsführern Tanneberg und Schindelhauer und Bürgermeister Leisegang zur Koordinierung und Abstimmung.

29.09.2021

Auf der Aufsichtsratssitzung (AR-Sitzung) der StwBB GmbH am 29.09.2021 erklärt das beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen, dass die Prüfung des Geschäftsjahres 2020 ohne Beanstandungen erfolgt ist und erteilt einen „uneingeschränkten Prüfvermerk“. D.h., das Wirtschaftsprüfungsunternehmen hat bei der Prüfung keine Mängel festgestellt.
Auf der gleichen AR-Sitzung teilt der Geschäftsführer (GF) dem Aufsichtsrat (AR) mit, dass er bis dato nur unzureichend Gas und keinen Strom beschafft hat. Der AR beauftragt den GF, „ab sofort“ die notwendigen Energiemengen zu beschaffen.

10.11.2021

Auf der AR-Sitzung der StwBB GmbH am 10.11.2021 vertritt der Vertriebsleiter Herr Tanneberg den abwesenden GF und teilt mit, dass nach seinem aufgabenbezogenen Kenntnisstand die beauftragte Beschaffung der Energiemengen zur Sicherung der Versorgung mit Strom und Gas für das Jahr 2022 weiterhin nicht erfolgt ist.
Daraufhin beschließt der AR, dem GF das Vertrauen zu entziehen und das Anstellungsverhältnis bei sofortiger Freistellung zu beenden.

Bürgermeister Leisegang wird mit der Umsetzung beauftragt. Leisegang kontaktiert umgehend einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und vereinbart den 16.11.2021 für ein Treffen zur Abstimmung des Verfahrens.

16.11.2021

Am 16.11.2021 findet das Treffen zur Abstimmung eines rechtskonformen Verfahrens im Beisein des AR-Vorsitzenden Herrn Paul, Bürgermeister Leisegang und dem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht statt. Bürgermeister Leisegang wird mit der Überbringung des Vertrags zur Aufhebung des Anstellungsverhältnisses mit sofortiger Freistellung beauftragt.

17.11.2021

Am 17.11.2021 überbringt Bürgermeister Leisegang dem GF die Nachricht, dass ihm der AR das Vertrauen entzogen hat und die Aufhebung des Anstellungsverhältnisses fordert.

Der vom AR und vom Rechtsanwalt für Arbeitsrecht der Stadt Bad Belzig empfohlene Weg zur einvernehmlichen Aufhebung des Anstellungsverhältnisses zum 31.12.2021 mit sofortiger Freistellung wird vom GF angenommen. Gleichzeitig zieht Bürgermeister Leisegang den Hausschlüssel der StwBB GmbH vom ehemaligen GF ein. Unmittelbar im Anschluss wird der ehemalige GF vom digitalen Zugang zu der StwBB GmbH getrennt.

19.11.2021

Am 19.11.2021 treffen der Stadtverordnetenvorsteher Herr Kampf und Bürgermeister Leisegang einen Eilentscheid zur

  • Beendigung des Anstellungsvertrages mit GF mit sofortiger Freistellung mittels einvernehmlichen Aufhebungsvertrages,
  • Abberufung des GF
  • Berufung der Herren Tanneberg (Vertriebsleiter der StwBB GmbH) und Schindelhauer (Technischer Leiter der StwBB GmbH) zur gemeinsamen neuen Geschäftsführung.

22.11.2021

Am Vormittag des 22.11.2021 erfolgt im Beisein der neuen Geschäftsführer Tanneberg und Schindelhauer, dem AR-Vorsitzenden Herrn Paul und Bürgermeister Leisegang eine Mitarbeiterversammlung, in der die Mitarbeitenden über den aktuellen Sachstand informiert werden.

Am späten Nachmittag des 22.11.2021 erlangen die neuen Geschäftsführer Tanneberg und Schindelhauer im Rahmen ihrer neuen Tätigkeit Kenntnisse über bisher unbekannte Warentermingeschäfte, die durch den ehemaligen GF getätigt wurden.

Warentermingeschäfte ohne Bezug zu dem Absatzportfolie der StwBB GmbH stellen einen klaren Verstoss gegen das Risikohandbuch dar und wurden zu keinem Zeitpunkt durch den Aufsichtsrat genehmigt.

Die neuen GF Hr. Tanneberg und Hr. Schindelhauer informieren noch am selben Abend Bürgermeister Leisegang. Er lädt daraufhin unverzüglich zu einem Video-Meeting mit einer Rechtsanwaltskanzlei für den nächsten Tag ein. Ziel ist es, unter fachlicher Begleitung die Sachlage zu besprechen und Lösungswege aus dieser jetzt angezeigten wirtschaftlichen Schieflage zu suchen.

23.11.2021

Am 23.11.2021 findet auf Einladung des Bürgermeisters Leisegang ein Video-Meeting zur aktuellen Lage und ihrer rechtlichen Bewertung statt. Im Fokus stehen Fragen zum widerrechtlichen Handeln des ehemaligen GF ebenso wie Fragen zur Prüfung und ggf. Handlungsoptionen zu den im Raum stehenden Forderungen und Verträgen.

Dem Video-Meeting wohnen die neuen GF der StwBB GmbH, der AR-Vorsitzendende Herr Paul, der stellv. AR-Vorsitzende, Bürgermeister Leisegang und der stellv. Bürgermeister der Stadt Bad Belzig sowie durch den Bürgermeister hinzugezogene Fachanwälte für Arbeitsrecht, Kommunalrecht und Energierecht.
Angesichts der neuen Erkenntnisse wird Folgendes vereinbart:

  • Umwandlung der einvernehmlichen Aufhebung in eine außerordentliche und sofortige Kündigung des Anstellungsverhältnisses mit dem ehemaligen GF;
  • Schnellstmögliche Prüfung der Unterlagen und Verträge, um ein vollständiges Bild über Umfang und Beteiligte zu bekommen und dementsprechende Handlungsoptionen zu erarbeiten;
  • Hinzuziehen fachanwaltlicher Kompetenz für Sanierungs- und Insolvenzrecht, um nach Auswertung der geprüften Unterlagen gemeinsam Handlungsoptionen zu erarbeiten und das Unternehmen zu schützen;
  • Kontaktaufnahme zu einer Kanzlei für Strafrecht.

24.11.2021

Am 24.11.2021 unterzeichnen der Stadtverordnetenvorsteher Hr. Kampf und Bürgermeister Leisegang den 2. Eilentscheid zur außerordentlichen Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers mit sofortiger Wirkung.

Eine Stunde später findet ein Video-Meeting mit einer Rechtsanwaltskanzlei für Insolvenzrecht statt. Hierbei werden allgemeine Inhalte zum Insolvenzrecht in Bezug auf die aktuelle Sachlage in der StwBB GmbH besprochen.

25.11.2021

Am Vormittag erfolgt die persönliche Übergabe der außerordentlichen Kündigung an den ehemaligen GF durch zwei Mitarbeiter der Stadtverwaltung Bad Belzig, verbunden mit dem unverzüglichen Einziehen der technischen Geräte sowie des Dienstwagens.
Zudem nimmt Bürgermeister Leisegang erneut Kontakt zur Kanzlei für Strafrecht auf, um die zu diesem Zeitpunkt bekannten Informationen zum Sachverhalt der StwBB GmbH zu besprechen.

Um doppelte Arbeit bei der Prüfung der Unterlagen zu vermeiden, wird ein Daten- und Informationsaustausch zwischen den für die Stadt Bad Belzig tätigen Fachanwälten vereinbart.

Die Kanzlei für Strafrecht weist zudem darauf hin, dass es im Strafrecht in Bezug zum Sachverhalt keine kurzen Fristen gibt, die eine unverzügliche Strafanzeige erfordern.
Wichtiger sei eine gründliche Aufarbeitung, die der Staatsanwaltschaft neben den vorhandenen Beweisen vorgelegt werden kann, damit diese in die Lage versetzt wird, sich ein Bild zu machen und das Vorliegen eines Tatverdachts zu beurteilen. Daraufhin entscheidet Bürgermeister Leisegang, während die Kanzlei mit der Aufarbeitung beschäftigt ist, sich gemeinsam mit dem Aufsichtsrat und der neuen Geschäftsführung auf die Schadensbegrenzung für das Unternehmen zu konzentrieren.

26.11.2021

Auf Anregung der GF Tanneberg und Schindelhauer findet ein zusätzliches Treffen mit einer weiteren Kanzlei für Sanierungs- und Insolvenzrecht statt. Hieran nehmen neben den RA für Sanierung- und Insolvenzrecht die GF Tanneberg und Schindelhauer, Bürgermeister Leisegang und der stellv. Bürgermeister der Stadt Bad Belzig teil.

Gegenstand des Gesprächs sind Handlungsoptionen im Zusammenhang mit dem Sanierungsund Insolvenzrecht und dem Sachverhalt bei der StwBB GmbH.

Im Ergebnis erfolgt die Mandatserteilung zur Unterstützung der GF der StwBB GmbH.

30.11.2021

Video-Meeting zum Sachstandsabgleich zwischen Fachanwälten für Energierecht, für Sanierung- und Insolvenzrecht, den GF Tanneberg und Schindelhauer dem AR-Vorsitzenden Hr. Paul, dem stellv. Aufsichtsratsvorsitzenden, dem Bürgermeister Leisegang und dem stellv. Bürgermeister.

01.12.2021

Bürgermeister Leisegang teilt der Kommunalaufsicht des Landkreises Potsdam-Mittelmark telefonisch mit, dass die StwBB GmbH ab Januar möglicherweise überschuldet sein könnte und derzeit an der Abwehr dieser Gefahr gearbeitet wird.

02.12.2021

Bürgermeister Leisegang erkundigt sich telefonisch bei der Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg über Möglichkeiten der Unterstützung des Landes bei der Abwehr des wirtschaftlichen Schadens der StwBB GmbH. Alle Hinweise der Kommunalaufsicht des Landes zur Prüfung des Sachverhaltes können als bereits geprüft bestätigt werden.
Eine finanzielle Unterstützung wird negativ beschieden. Somit muss für die Erarbeitung der Handlungsoptionen zur Abwehr der wirtschaftlichen Schieflage die Unterstützung des Landes Brandenburg ausgeschlossen werden.

03.12.2021

Veröffentlichung der ersten Erklärung des Bürgermeisters zur wirtschaftlichen Schieflage der StwBB GmbH.

10.12.2021

Telefonische Abstimmung mit der Kanzlei für Strafrecht zur Vorbereitung des ersten gemeinsamen Treffens in Bad Belzig. Als erster Termin in Bad Belzig wird der 14.12.2021 festgelegt.

Am gleichen Tag findet eine AR-Sitzung inkl. Video-Meeting statt. Der AR beschließt, eine außerordentliche Erinnerung an die gesetzlich vorgeschriebene Schweigepflicht der ARMitglieder auszusprechen.

Es erfolgt ein Sachstandsabgleich und die Vorbereitung zur außerordentlichen SVV am 14.12.2021. Hierbei wirken Rechtsanwälte für Kommunalrecht, für Energierecht, für Sanierung- und Insolvenzrecht, die Kommunikationsberater und die GF Tanneberg und Schindelhauer und der AR mit.

Im Ergebnis des Sachstands- und Informationsabgleiches empfiehlt der AR der SVV die Einleitung eines StaRUG-Verfahrens mit einem städtischen Überbrückungskredit als Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 1,6 Mio. Euro.

14.12.2021

Am Vormittag findet das Treffen mit der Kanzlei für Strafrecht statt. Teilnehmer sind neben den Rechtsanwälten für Strafrecht die GF Tanneberg und Schindelhauer sowie Bürgermeister Leisegang und der stellv. Bürgermeister.

Gegenstand des Treffens ist der Austausch zu den bereits geprüften Unterlagen und die Definition der noch bereitzustellenden Unterlagen und Dokumente mit dem Ziel, der zeitnahen Vorbereitung einer Strafanzeige.

19:00 Uhr Außerordentliche Stadtverordnetenversammlung – Nichtöffentlicher Teil. Bei Beratungen im nicht-öffentlichen Teil sind die Stadtverordneten per Gesetz dazu verpflichtet, Stillschweigen über die Inhalte der Stadtverordnetenversammlung zu bewahren, auch gegenüber der Presse.

Nach eingehender Diskussion ergeht folgender Beschluss: „Die Stadtverordnetenversammlung Bad Belzig beschließt auf Empfehlung des Aufsichtsrates, der Stadtwerke Bad Belzig GmbH einen außerplanmäßigen Finanzierungszuschuss bis zu 1,6 Mio. Euro zum 31.12.2021 aus dem Haushalt der Stadt Bad Belzig zu gewähren und damit die Restrukturierung der Gesellschaft durch ein StaRUG-Verfahren zu gewährleisten. Die Rückzahlung ist in einer Zahlungsvereinbarung zu regeln.“

16.12.2021

Auf Grund der aktuellen Entwicklungen am Energiemarkt wird zu einem kurzfristigen Treffen inkl. Video-Schaltung eingeladen. Dem Treffen wohnen Rechtsanwälte für Energierecht, für Sanierung- und Insolvenzrecht sowie die GF Tanneberg und Schindelhauer, Bürgermeister Leisegang und der stellv. Bürgermeister bei.
Begonnen wird mit einem Sachstandsabgleich:

  • Die notwendigen Strommengen konnten auf Grund der galoppierenden Preisentwicklung noch nicht beschafft werden, ohne die Liquidität des Unternehmens zu gefährden, auch bei Berücksichtigung des Kredites der Stadt Bad Belzig. Zeitnah rechnen die GF nicht mit einer Entspannung am Strommarkt;
  • Aufgrund der ausführlichen Berichterstattung in der regionalen Presse, gespeist aus „gut informierten Kreisen“, ist die Durchführung eines grundsätzlich nichtöffentlichen StaRUG-Verfahrens jedenfalls gefährdet.

Die Durchführung des StaRUG-Verfahrens wird auf Grund der zwei letzten Punkte von den Verantwortlichen und Rechtsanwälten als nicht mehr durchführbar eingestuft bzw. als gescheitert angesehen. Da der beschlossene städtische Kredit an die Einleitung eines StaRUG-Verfahrens gebunden war, ist zunächst keine Auszahlung durch die Stadt erfolgt.

Es folgt die Beratung über die verbliebenen Handlungsoptionen zur Schadensbegrenzung bei der StwBB GmbH im Rahmen des Insolvenzrechts: Eigenverwaltungsverfahren oder die Regelinsolvenz.

Die Teilnehmer beschließen, dem AR und der Stadtverordnetenversammlung das Eigenverwaltungsverfahren zu empfehlen, welches aber noch im AR und in der Stadtverordnetenversammlung diskutiert und beschlossen werden muss.

Bei diesem Verfahren ist ein Massekredit der Stadt Bad Belzig in Höhe von bis zu 1,6 Mio. Euro notwendig. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass am Ende des Eigenverwaltungsverfahrens die StwBB GmbH immer noch mit ihren wirtschaftlichen Teilen existieren, während bei einem Regelinsolvenzverfahren das Unternehmen komplett zerschlagen würde.

17.12.2021

Einladung zur außerordentlichen AR-Sitzung und außerordentlichen Stadtverordnetenversammlung (nicht-öffentlicher Teil) am 21.12.2021, um das Unternehmen zu retten und die Arbeitsplätze weitestgehend zu erhalten.

21.12.2021

Der AR der StwBB GmbH empfiehlt die Einleitung des Eigenverwaltungsverfahrens mit
Unterstützung eines Massekredites in Höhe von bis zu 1,6 Mio. Euro.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig beschließt einen Massekredit in Höhe von bis zu 1,6 Mio. Euro für die Stadtwerke Bad Belzig GmbH zur Schadenzbegrenzung im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens.

Erläuterungen zu den beiden Verfahren

StaRUG-Verfahren

Das relativ neue Sta-RUG Verfahren ermöglicht eine präventive Restrukturierung außerhalb und vor einer Insolvenz. Wenn die Krise z.B. durch die drohende Fälligkeit einer Schuldverschreibung ausgelöst wird bietet es den Vorteil, die Verhandlungen mit den Finanzgläubigern in einem nicht-öffentlichen Format durchführen zu können und trotzdem den Schutz eines Moratoriums zu haben. Es mindert zudem die Gefahr von anderen Einflüssen, die sich auf die sensible Liquiditätsplanung auswirken und so das Sanierungskonzept empfindlich stören können.

Sanierung in Eigenverwaltung

Bei dieser Form der Sanierung bleibt die Geschäftsführung im Amt und führt weiterhin die Geschäfte. Hierbei werden Sie von einem erfahrenen Sanierungsexperten begleitet. Das Eigenverwaltungsverfahren wird im Markt als Sanierungsverfahren wahrgenommen und fördert das Vertrauen der Geschäftspartner und der Mitarbeiter in das Unternehmen.
Hierdurch und aufgrund der besseren Planbarkeit eines Eigenverwaltungsverfahren wird die Fortführung und nachhaltige Sanierung der Firma deutlich erleichtert. Es gibt bei dieser Form der Insolvenz keinen Insolvenzverwalter, der die Geschäfte übernimmt, sondern dem Unternehmen wird vom Gericht ein Sachwalter zur Seite gestellt, der die Sanierung, vergleichbar mit einem Aufsichtsrat, überwacht. Ziel des Verfahrens ist es, das Unternehmen binnen weniger Monate durch Vergleiche mit den Gläubigern wieder neu aufzustellen und zu sanieren.

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