Zensus 2022 startet!

Potsdam-Mittelmark. Der Zensus 2022 steht vor der Tür. Im Rahmen dieser Erhebung werden derzeit bundesweit Bürger*innen über Befragungstermine ab dem 16. Mai informiert. Wichtig dabei ist: Die Angeschriebenen sind auskunftspflichtig, das heißt die Teilnahme ist gesetzlich verpflichtend.

Persönlich befragt wird jedoch stichprobenhaft nur ein Teil aller Haushalte. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark werden es etwa 37.000 Personen an ca. 9.200 Anschriften sein.

Die ersten dieser Haushalte bekommen bereits jetzt Post. In dem Umschlag befindet sich neben allgemeinen Informationen eine rechtliche Unterrichtung, warum der Haushalt auskunftspflichtig ist und eine Terminankündigung, wann der Interviewer vorbeischaut. Es sind nun 249 Interviewer*innen in Potsdam-Mittelmark aktiv. “Sie sind offiziell für diese Tätigkeit bestellt, bereits geschult und auf den Datenschutz und die Wahrung des Statistikgeheimnisses verpflichtet”, erläutert Verena Feuereisen, die Leiterin der Erhebungsstelle. Die Interviewer*innen haben natürlich außerdem einen Interviewer-Ausweis in der Tasche, der unaufgefordert vorgezeigt werden muss.

Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich, die Interviewer erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 800 bis 1000 Euro. Einige wenige Plätze im Befragungsteam sind in Potsdam-Mittelmark noch frei – also können sich Interessierte gern noch bei der Erhebungsstelle melden.

Wie läuft der Zensus nun aber ab?

Wichtig ist: Die Interviewer dürfen nicht nach Einkommen, Religion, Bankinformationen, Ausweisdokumenten, Passwörtern, Unterschriften oder Impfstatus fragen. Sie haben keine Kenntnis über Telefonnummern oder E-Mail-Adressen. „Auch der erste Kontakt mit den Auskunftspflichtigen findet ausschließlich durch die Ankündigungsschreiben statt. Die Bürger*innen müssen also zunächst einen schriftlichen Terminvorschlag erhalten.“, macht Projektleiter Ralf Schwarzer deutlich.

Verena Feuereisen ergänzt:

“Sie können zwar die persönliche Befragung ablehnen, dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die gesetzliche Auskunftspflicht”.

Konkret bedeutet das, “wenn jemand zwei Mal zum angekündigten Termin nicht die Tür öffnet, beginnt das Mahngeschäft.” Bei Nichtteilnahme wird letztlich ein Zwangsgeld ausgesprochen:

“Auch Falschaussagen können belangt werden.”

Gleichzeitig hebt Verena Feuereisen aber auch hervor, „dass hieran unsererseits kein Interesse besteht“ und bittet deshalb darum, sich in diesen Fällen unbedingt bei der Erhebungsstelle zu melden, um andere Beantwortungsmöglichkeiten zu finden.

Der im Ankündigungsschreiben vorgeschlagene Termin muss also nicht zwingend eingehalten werden. Wer zu dem angekündigten Zeitpunkt nicht an der Befragung teilnehmen kann, meldet sich bitte direkt beim zuständigen Interviewer, um den Termin zu verschieben. Rückfragen, die mit der Teilnahme am Zensus auftreten, beantwortet sehr gern ebenfalls die Erhebungsstelle unter 033841 – 91727. Weiterführende Infos sind unter www.zensus2022.de verfügbar.

Projektleiter Ralf Schwarzer bittet alle Bürger um ihre Unterstützung:

“Der Zensus 2022 ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Entwicklung des Landkreises – und letztlich für das ganze Land.”

Zum Zensus 2022 gehört auch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Dazu werden alle Eigentümer von Wohnraum befragt. Die Zugangsdaten zum GWZ-Online-Fragebogen werden postalisch direkt durch das Landesamt für Statistik Berlin-Brandenburg zugestellt.

Auch für die GWZ besteht eine Auskunftspflicht. Es kann deshalb durchaus sein, dass einige Bürger*innen an mehreren Befragungen teilnehmen.

Erhebungsstelle Potsdam-Mittelmark

Rückfragen, die mit der Teilnahme am Zensus auftreten, beantwortet sehr gern ebenfalls die Erhebungsstelle Potsdam-Mittelmark unter Telefon 033841 – 91727.

Weiterführende Infos und gut erklärende Videos gibt es außerdem auf der Webseite www.zensus2022.de

Kontakt: zensus@potsdam-mittelmark.de

(Pressemitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark)

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