Wiesenburg/Mark. Wer ein Eigenheim bauen will, sieht sich immer wieder mit langen bürokratischen Prozessen konfrontiert. Das könnte nun leichter werden und schneller gehen. Auf der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Wiesenburg/Mark erklärte Bürgermeister Marco Beckendorf, was das neue Gesetzt der Bundesregierung auch für die Gemeinde bedeuten könnte.
Denn Wohnungsbau bedeutet auch immer mehr Einwohner für die Gemeinde und somit mehr Schlüsselzuweisung. In der Sitzung wurde nun die Beschlußvorlage für die Gemeindevertretersitzung vorbereitet.
Am 29. Oktober 2025 wurde das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung verkündet, welches am 30. Oktober 2025 in Kraft trat. Der „Wohnungsbauturbo“ sieht umfangreiche Neuregelungen und Verfahrenserleichterungen des Baugesetzbuches für Wohnungsbauvorhaben sowie die Einführung eines kommunalen Zustimmungsverfahrens vor. Dadurch haben die Kommunen die Möglichkeit, die Anwendung des Wohnungsbauturbos weitestgehend eigenständig im Sinne der kommunalen Planungshoheit zu beurteilen und zu steuern. Hierbei ist zu prüfen, ob das betreffende Wohnungsbauvorhaben mit den planungsrechtlichen und städtebaulichen Vorstellungen der Gemeinde Wiesenburg/Mark übereinstimmt, und ob dieses auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, die Anwendung des Wohnungsbauturbos mittels eines städtebaulichen Vertrages an Bedingungen zu knüpfen, die vertraglich zwischen dem Vorhabenträger sowie der Gemeinde Wiesenburg/Mark vereinbart werden können.
Für alle Vorhaben, die unter die Zustimmung fallen, ist für die Erteilung der Bürgermeister nach Anhörung des jeweiligen Ortsbeirates zuständig, wenn es sich um ein Vorhaben handelt, bei dem bis zu zwei abgeschlossene Wohneinheiten neu geschaffen werden sollen. Der Hauptausschuss ist über die Entscheidung zu informieren. Der Hauptausschuss ist für alle übrigen Zustimmungsverfahren zuständig.
Bei allem ist die Gemeinde Wiesenburg/Mark an rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere dem Gleichbehandlungsgebot, gebunden. Der in Erarbeitung befindliche Flächennutzungsplan (FNP) und gegebenenfalls ein in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan bilden hierzu geeignete Beurteilungsgrundlagen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Erteilung der Zustimmung an konkrete Bedingungen zu knüpfen. So kann die Gemeinde Wiesenburg/Mark mit den Vorhabenträgern städtebauliche Verträge abschließen, um die Vereinbarkeit des Wohnungsbauvorhabens mit den öffentlichen Belangen sicherzustellen. Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der kommunalen Zustimmung besteht grundsätzlich nicht. Eine erteilte Zustimmung kann im Gegensatz zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht durch die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Potsdam-Mittelmark) ersetzt werden.
Die Gemeinde Wiesenburg/Mark muss jedoch innerhalb von maximal drei Monaten ab Eingang des Ersuchens entscheiden. Tut sie das nicht, gilt die Genehmigung als erteilt. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark prüft ebenfalls die Voraussetzungen eigenständig, insbesondere würdigt er die nachbarlichen Interessen und prüft die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den öffentlichen Belangen. Daher besteht die Möglichkeit, dass der Landkreis Potsdam Mittelmark Bauanträge trotz erteilter Zustimmung ablehnt.
Das wäre sehr positiv für alle Ortschaften, sind sich die Hauptausschussmitglieder einig. Es gab bereits Fälle, in denen Häuslebauer ein umfangreiches Verfahren durchlaufen mussten, weil das zu bebauende Grundstück nicht unmittelbar zum Innenbereich des Ortes gehörte. Zumal es sich in der Gemeinde sicher nur um Einfamilienhäuser handeln wird. Dass die Entscheidung bei Bürgermeister bzw. Hauptausschuss liegen soll, halten alle für sinnvoll, denn bei den Entscheidungen spielt der Zeitfaktor eine große Rolle. Deshalb sollte man nicht zu viele Gremien einbinden, deren Sitzungstermine dann vielleicht die Frist überschreiten. Wer bauen will, sollte aber unbedingt schon vorher den Kontakt zur Gemeinde suchen.
Views: 10