B-Plan Windpark Rietz

SVV Treuenbrietzen: Zwei neue Windenergieanlagen für Rietz

Stadt Treuenbrietzen, Rietz. In der vergangenen Stadtverordnetenversammlung von Treuenbrietzen machte eine deutliche Mehrheit der ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker mit drei Beschlüssen den Weg für zwei neue Windkraftanlagen in Rietz frei.

In einem ersten Beschluss wurde der Bürgermeister beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag über die Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2026-01 „Windpark Rietz“ mit dem Vorhabenträger abzuschließen. Inhalt des Vertrages soll vor allem eine Regelung über die in dem Zusammenhang mit der Aufstellung des neuen Bebauungsplans entstehenden Planungskosten sein, die vom Vorhabenträger zu tragen sind. Den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans beschloss die Stadtverordnetenversammlung bereits am 16.0 Februar 2026. In dem städtebaulichen Vertrag soll zudem geregelt werden, dass der Vorhabenträger Gutachten zum Artenschutz und zu gegebenenfalls auftretender verkehrsgefährdender Blendung vorlegen muss. 

In einem zweiten Beschluss stimmten die Stadtverordneten den Abwägungen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes „Windfeld Rietz, KWE3“ zu. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hatte die Stadtverwaltung die vorgebrachten Anregungen und Hinweise zur Aufhebung des bisherigen Bebauungsplans in einer Abwägungstabelle zusammengestellt und den Stadtverordneten vorgelegt. Nicht alle Behörden und Träger öffentlicher Belange hatten Hinweise gegeben. Die meisten Hinweise wurden nur zur Kenntnis genommen und haben keinen inhaltlichen Einfluss auf das Vorhaben. 

In einem dritten Beschluss wurde der bisherige Bebauungsplan „Windfeld Rietz, KWE 3“, der 2017 in Kraft getreten war, aufgehoben. Damit ist dieser rechtlich für alle zukünftigen Bauvorhaben ohne Bedeutung, da alle Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften außer Kraft treten. Diese Aufhebung war notwendig, damit der Errichtung der zwei Windkraftanlagen unter der Voraussetzung des neuen, im Februar beschlossenen Bebauungsplans, nichts im Wege steht. 

Das Plangebiet des neuen und nun wirksamen Bebauungsplan hat sich territorial im Verhältnis zum bisherigen leicht verändert. Es liegt in der Flur 1 und 4 der Gemarkung Rietz sowie in der Flur 17 der Gemarkung Treuenbrietzen. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches hat eine Größe von 310 ha. Dieser Bereich wird als Vorranggebiet für die Windenergienutzung durch den Sachliche Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming festgelegt. 

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist eine zentrale Stütze der Energiewende, um unabhängiger von fossilen Brenn-, Kraft- und Heizstoffen zu werden. Die Kommunen profitieren immer mehr von Gewerbesteuereinnahmen und Sonderabgaben der Windenergieanlagenbetreiber. Im Jahr 2023 konnte Treuenbrietzen 911.314,11 Euro Gewerbesteuereinnahmen von Windenergieanlagenbetreibern verbuchen. 2024 waren es 746.217,30 Euro. Die Einzahlungen in die Stadtkasse Treuenbrietzens aus Sonderabgaben der Windenergieanlagenbetreibern betrugen in den Jahren 2023 und 2024 jeweils fast 47.600 Euro. Die beiden neuen Windenergieanlagen werden zusammen rund 100.000 Euro in die Stadtkasse bringen. 

(Jonathan Summer)

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