Potsdam-Mittelmark, Niemegk. Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der aktuell herrschenden Witterung mit Minusgraden, Eisglätte und vereisten Straßenabschnitten ist die Abfallentsorgung in einzelnen Straßen im Landkreis Potsdam-Mittelmark derzeit nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Die Sicherheit aller Beteiligten hat hierbei oberste Priorität – sowohl die der Anwohnerinnen und Anwohner als auch die unserer Einsatzkräfte. In vollständig vereisten oder nicht ausreichend geräumten Straßen entstehen erhebliche Gefahrenlagen: Sammelfahrzeuge können ins Rutschen geraten, Brems- und Lenkmanöver sind nicht mehr zuverlässig möglich.
Diese Vorgehensweise ist rechtlich eindeutig geregelt.
Nach § 17 Absatz 6 der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark besteht kein Anspruch auf eine Nachentsorgung oder Gebührenermäßigung, wenn die Einsammlung der Abfälle aufgrund von Hindernissen nicht erfolgen kann. Ergänzend regelt § 18 der Satzung die Bereitstellung der Abfallbehälter. Demnach muss die Entleerung ohne Schwierigkeiten, ohne Zeitverlust sowie gefahr- und schadlos möglich sein. Diese Voraussetzungen sind bei stark vereisten Straßen nicht mehr erfüllt.
Die darauf basierende Entscheidung, einzelne Straßen vorübergehend nicht anzufahren, dient unserer rechtlichen Verpflichtung. Sie schützt Menschenleben, verhindert Sachschäden und bewahrt vor schwerwiegenden Unfällen. Sobald sich die Witterungs- und Straßenverhältnisse verbessern und eine sichere Befahrbarkeit wieder gegeben ist, wird die reguläre Abfallentsorgung unverzüglich fortgesetzt.
(Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH (APM))
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