Verkehrsüberwachung im Landkreis Potsdam-Mittelmark im Jahr 2019

Bad Belzig. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ist auf der Grundlage des § 47 Abs. 3 des Ordnungsbehördengesetzes des Landes Brandenburg (OBGBB) in eigener Verantwortung für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig. Hauptanliegen sind hierbei die Bekämpfung einer der Hauptunfallursachen – Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit – sowie die Sicherung von Spiel- und Schulwegen. Gemäß Geschäftsverteilung und Aufgabengliederungsplan werden diese Aufgaben durch den Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr wahrgenommen. Die Überwachung des fließenden Verkehrs erfolgt sowohl mobil, als auch stationär.

 Für die mobile Geschwindigkeitsmessung wurde ein Verkehrsradargerät vom Typ Traffistar S 350m sowie ein Verkehrsradargerät vom Typ Vitronic PoliScan eingesetzt. Die Kontrollen erfolgten vorrangig an Messstellen gemäß Katalog, jedoch auch an Schwerpunkten, die durch die örtlichen Ordnungsbehörden mitgeteilt wurden. Hierbei ging es vorrangig um Kontrollmessungen zur eventuellen Aufnahme in den Messstellenkatalog.

Wie bereits 2018 wurde auch 2019 verstärkt die Umsetzung des Landesstraßenerlasses – zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf Landstraßen mit dichtem Baumbestand – kontrolliert.

In den 18 Ämtern und Gemeinden, in denen die Überwachung des fließenden Verkehrs durch den Landkreis erfolgt, gab es im zurückliegenden Jahr insgesamt 1.269 (+14) Kontrollen. 3.087 Stunden lagen den Messungen zu Grunde. Das ergibt gegenüber dem Vorjahreswert ein Plus von 251 Stunden. (Angaben in Klammern beziehen sich auf den Vergleich zum Jahr 2018 und geben jeweils die Differenz wieder.)

Aufteilung nach Geschwindigkeiten:

  • 247 (-33) Kontrollen im Bereich “weniger als 50 km/h zulässig”,
  • 778 (+59) Kontrollen bei “50 km/h zulässig” und
  • 244 (-10) Kontrollen im Bereich “mehr als 50 km/h zulässig”

243 Kontrollen (19,1 %) wurden außerhalb geschlossener Ortschaften durchgeführt. Damit wird dem Kontrollauftrag zur Messung an Unfallschwerpunkten entsprochen. Nachstehende Übersicht verdeutlicht die Entwicklung von 2014 bis 2019.

Abbildung 1 Übersicht der Jahre 2014 – 2019

Zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 wurden die beiden mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte schwerpunktmäßig im Rahmen der Schulwegsicherung eingesetzt. Hauptanliegen war, mit Überprüfung der Geschwindigkeit vor Grundschulen und Gesamtschulen mit angegliederter Primarstufe, Schulanfängern einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Bei insgesamt 53 Einsätzen wurden 10.390 (+300) Fahrzeuge erfasst, deren Fahrzeugführer in 796 (+221) Fällen die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten.

Im Ganzen wurden in Potsdam-Mittelmark im Jahr 2019 bei einem aufgewendeten Zeitumfang von 3.087 Stunden (+251) 386.995 Fahrzeuge (+59.615) auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kontrolliert, mit dem Ergebnis von 26.791 (+860) Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bei einer durchschnittlichen Feststellungsquote von 6,9 % erreichte die Gemeinde Seddiner See mit 2,5 % den niedrigsten Wert, die Gemeinde Wiesenburg/Mark mit 14,5 % den höchsten Wert. Erfreulich ist, dass der Anteil der Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen am Fahrzeugaufkommen im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist.

Die Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h über dem Erlaubten liegt im Vergleich zu den insgesamt festgestellten Fahrzeugen bei 2,7 % und liegt damit um 1,2 % unter dem Wert von 2018. Waren es im Jahr 2018 1.009 Fahrzeuge, so überschritten in 2019 insgesamt 736 Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h.

Den Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Potsdam-Mittelmark werden die statistischen Daten für deren Verantwortungsbereich zur Verfügung gestellt.

Die Abbildung 2 verdeutlicht das Verhältnis der Verwarngelder zu den Bußgeldern auf der Grundlage der festgestellten Überschreitungen.

–    Verwarngelder (bis 35,00 €) 23.182 Verstöße                  86,5 %

–    Bußgelder                                 3.609 Verstöße                  13,5 %

–    Gesamt                                  26.791 Verstöße                  100 %

Abbildung 2 Verhältnis Verwarnungen / Bußgelder bei der mobilen Kontrolle

Sechs Innenteile vom Typ Traffiphot-S und zwei Innenteile vom Typ Smart Camera kamen 2019 zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung an folgenden Standorten zum Einsatz:

Neubensdorf (50 km/h) seit 1998
Derwitz (50 km/h) seit 2001
(wechselseitige Anlage)
Groß Kreutz Ausbau (50 km/h) seit 2003
Kleinmachnow (50 km/h) seit 2011
(wechselseitige Anlage)
Treuenbrietzen (50 km/h) seit 2007
Michendorf (70 km/h) seit 2008
Seddin (50 km/h) seit 2008
(wechselseitige Anlage)
Rogäsen (50 km/h) seit 2012
(wechselseitige Anlage)
Niemegk (50 km/h) seit 2014
(wechselseitige Anlage)
Dippmannsdorf (50 km/h) seit 2014
(wechselseitige Anlage)
Glindow (30 km/h von 7:00-19:00/
sonst 50 km/h)
seit 2015
(wechselseitige Anlage)
Werder (Havel) (50 km/h) seit 2019
(wechselseitige Anlage)

Insgesamt wurden 2019 7.720.410 (-291.146) Fahrzeuge kontrolliert, von denen 42.404 (-2.323) Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Einsatzzeit der stationären Anlagen lag bei insgesamt 62.761 Stunden an 2.615 Tagen. Das Verhältnis zwischen den kontrollierten Fahrzeugen und den festgestellten Überschreitungen beträgt 0,55 % und weist damit im Vergleich zum Jahr 2018 eine Senkung um 0,01 % auf.

2018 2019 absolut %
Fahrzeuge 8.011.556 7.720.410 -291.146 -3,6
Verstöße 44.727 42.404 -2.323 -5,2

 Wie bereits in den Vorjahren blieben 2019 strafbare Handlungen im Rahmen der Verkehrsüberwachung nicht aus. Insgesamt mussten 38 (+28 Anzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Potsdam erstattet werden.

2016 2017 2018 2019
§ 1 Straßenverkehrsgesetz 0 0 1 6
§ 6 Pflichtversicherungsgesetz (Fahren ohne Versicherungsschutz) 1 1 0 0
§ 21 Straßenverkehrsgesetz (Fahren ohne Fahrerlaubnis) 10 17 4 14
§ 22 Straßenverkehrsgesetz (Kennzeichenmißbrauch) 29 9 5 18
§ 164 Strafgesetzbuch (Falsche Verdächtigung) 0 0 0 0
§ 242 Strafgesetzbuch (Diebstahl) 0 0 0 0

Im Jahr 2019 sind die Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Kräder im Vergleich zum Jahr 2018 erstmals wieder gestiegen.

Abbildung 3 nicht geahndete Verstöße von Krädern

Durch die gegenwärtige Rechtslage besteht bei stationären Geschwindigkeits-überwachungsanlagen keine Möglichkeit, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu ermitteln. Die Anlage erfasst von vorn kein amtliches Kennzeichen, um ein Ordnungswidrigkeiten-verfahren einzuleiten. Die zum Teil erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben somit ungeahndet.

Die Zahl der ausländischen Fahrzeuge, die eine nicht ahndbare Geschwindigkeits-überschreitung verursachten, ist im Jahr 2019 im Vergleich zum Jahr 2018 weiter gesunken und hat damit den niedrigsten Wert seit 2010 erreicht.

Abbildung 4 Geschwindigkeitsüberschreitungen ausländischer Fahrzeuge

Gegen die Fahrzeugführer dieser Kraftfahrzeuge besteht derzeit keine Möglichkeit, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten und abzuschließen.

Aufgrund eines Urteils des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes vom 05.07.2019 zur Aufzeichnung und Auswertbarkeit von sogenannten Rohmessdaten hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark Anfang August 2019 zunächst das mobile Gerät vom Typ Traffistar S 350m außer Betrieb genommen und nach einem Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) vom 22.08.2019 auch die beiden in Glindow eingesetzten Smart Cameras S 350. Nachdem der Erlass mit Schreiben des MIK vom 09.09.2019 aufgehoben wurde, kamen die Geräte wieder zum Einsatz.

Zur Einhaltung von Lichtzeichenanlagen erfolgte bis April 2019 die Überwachung der Kreuzung B 2 Seddiner See / Abzweig Neuseddin. In insgesamt 1.028 Stunden wurden 117.591 Fahrzeuge erfasst deren Fahrzeugführer in 207 Fällen die Ampel bei Rot überfuhren. Die Anlage wird nicht mehr bedient, da sie defekt ist und aufgrund des Alters der Kamera eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Eine Neubeschaffung ist momentan nicht vorgesehen.

Die oben aufgeführten Zahlen und Statistiken des Jahres 2019 verdeutlichen erneut die Notwendigkeit der Verkehrsüberwachung durch den Landkreis. Unsere Behörde sieht sich als Unterstützer im Rahmen der Gesamtanstrengungen zur Bekämpfung von Hauptunfallursachen, zur Gewährung eines sicheren Straßenverkehrs und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von Kindern vor Schäden im Straßenverkehr.

(Pressemitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark)

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