Landkreis Potsdam-Mittelmark: Corona-Meldung vom 26.3.2020 (65 Fälle)

Potsdam-Mittelmark. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind inzwischen 65 Personen erkrankt. Die meisten Fälle sind im Raum Teltow, Stahnsdorf, Kleinmachnow und Treuenbrietzen zu verzeichnen. Vier der infizierten Personen müssen bisher stationär (außerhalb von PM) betreut werden, einer davon wird beatmet.
Inzwischen befinden sich noch 118  Personen in angeordneter häuslicher Quarantäne. Die Zahl der Verdachtsfälle ist weiter gestiegen und beträgt inzwischen 629 (534 Vortag) Personen, davon wurden 112 (107 Vortag) negativ getestet und die restlichen befinden sich noch in der Abklärung.

Weitere Abstrichstellen

Eine weitere neue Abstreichstelle gibt es in Michendorf, Hausarztpraxis Drews, Neu-Langerwisch 28, 14552 Michendorf mit vorher telefonische Anmeldung unter 033205-50404.
Abstriche werden von Montag bis Freitag zu 11:00 Uhr gemacht.

Spargelhöfe

In Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion West wurden die Betreiber von Spargelhöfen in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass auch die ausländischen Erntehelfer die Eindämmungsverordnung beachten müssen. Leider gab es in zwei Supermärkten in Beelitz und Kloster Lehnin einen Polizeieinsatz, wegen Nichteinhaltung der Allgemeinverfügung. Der Einsatzstab hat diese landwirtschaftlichen Unternehmen deshalb gebeten, Ihre Erntehelfer entsprechend zu schulen und auch alle anderen Maßnahmen und hygienischen Standards in Zusammenhang mit dem Corona-Virus umzusetzen.

regiobus PM

Der Verwaltungsstab hat in  seiner heutigen Zusammenkunft beschlossen, dass der von regiobus PM organisierte ÖPNV bis zum Beginn der Osterferien nach dem normalen Fahrplan ablaufen wird. Mit Beginn der Ferien tritt der Ferienfahrplan in Kraft.

Mund-Nase-Masken

Bisher sind im Feuerwehrtechnischen Zentrum 77 Masken eingetroffen. Hier gibt es den Hinweis, dass vor dem Eingang zum FTZ ein Container steht, in dem die Masken eingeworfen werden können. Weitere ca. 40 Masken liegen in Kloster Lehnin zur Abholung bereit. Der Landkreis bedankt sich sehr für diese Unterstützung!

Kritische Infrastruktur

Eltern, die in Laboren zur Lebensmittel-und /oder Wasseruntersuchung arbeiten oder in Gebäudereinigungsfirmen beschäftigt sind, gehören zu dem Personenkreis kritische Infrastruktur. Auch das hat der Verwaltungsstab in seiner heutigen Zusammenkunft festgelegt. Dieser Fakt wurde auch den Bürgermeistern und Amtsdirektoren in der nachfolgenden Telefonkonferenz durch den 1. Beigeordneten Christian Stein mitgeteilt.

(Pressemitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark / Ergänzend wird auf vorhergehende Informationen verwiesen)

Die Eindämmungsverordnung wurde vom Land Brandenburg nochmals präzisiert.

Zur Eindämmung des Coronavirus werden zahlreiche Anfragen unter anderem von Bürgerinnen und Bürgern, Dienstleistern, Handel und Verbänden an die Landesregierung gerichtet. Insbesondere geht es um konkrete Verhaltensregeln im täglichen Leben. Auf der Internetseite corona.brandenburg.de werden über den Link FAQ wesentliche Fragen beantwortet. Diese Seite wird laufend aktualisiert. Auf den Seiten der Ressorts wird zusätzlich auf spezifische Themen eingegangen. Auch das Bürgertelefon steht für Anfragen zur Verfügung. Es ist vorerst montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr unter der Nummer 0331 – 866 5050 erreichbar.

Hierzu teilt Regierungssprecher Florian Engels mit: „Grundsätzlich gilt: Sozialkontakte vermeiden. Das ist der entscheidende Weg, um die Pandemie einzudämmen. Deshalb unsere dringende Bitte: Soweit wie möglich im eigenen Umfeld bleiben. Darum bitten wir auch und gerade die Berlinerinnen und Berliner. Mit der seit Montag gültigen Rechtsverordnung konnten wir nicht jede Detailfrage klären. Das ist schlicht nicht möglich. Es wäre lebensfremd zu versuchen, das gesamte praktische Leben in Paragrafen unterzubringen. Die bei uns ankommenden Fragen helfen, auf die konkreten Punkte einzugehen. Sie werden in den FAQ aufbereitet. Deshalb bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, die Fragen haben, zunächst in den FAQ nachzusehen, bevor das stark beanspruchte Team am Bürgertelefon angerufen wird.

Aktuell werden wichtige Themen in der Öffentlichkeit diskutiert. Hierzu nachfolgend einige Konkretisierungen, die auch in den FAQ zu finden sind bzw. eingearbeitet werden. Grundsätzlich gilt, stets und unbedingt die vorgegebenen und allgemein bekannten Verhaltensregeln zu berücksichtigen (z.B. 1,5 Meter Mindestabstand; Sozialkontakte nur innerhalb der Familie, im gemeinsamen Hausstand oder höchstens eine andere Person).

1.     Aufenthalt im öffentlichen Raum

In Brandenburg besteht keine Ausgangssperre. Deshalb darf man sich bei Einhaltung der Regeln frei bewegen. Dennoch sollten nicht notwendige Wege und Fahrten, zum Beispiel Wochenendausflüge, unterbleiben. Versammlungen o.ä. sind strikt untersagt.

2.     Angeln und Jagd

Beides ist sowohl zur Berufsausübung als auch im privaten Bereich weiterhin grundsätzlich möglich. Die Jagd erfolgt aktuell unter anderem mit dem Ziel, zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest beizutragen, insbesondere in den grenznahen Kreisen zu Polen. Auch hier gilt: Kontakte zu höchstens einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes. Auch beim Angeln gilt: Mindestens 1,5 Meter Abstand!

3.     Freizeit / Tourismus / Vermietung

Ausflüge im Land Brandenburg sind unter Einhaltung der Vorgaben nicht untersagt, sollten aber vermieden werden. Übernachtungsangebote – egal ob Hotel oder Campingplatz – dürfen strikt nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Eine Vermietung an Berufstätige, zum Beispiel an Handwerker, Monteure oder Pendler aus Polen, ist jedoch möglich. Aber auch dabei sind die Hygieneregeln unbedingt zu beachten.

4.     Eigenes Ferienhaus oder –wohnung / Datschen

Im eigenen Besitz befindliche Ferienhäuser oder -wohnungen dürfen genutzt werden. Auch dabei sind die bekannten Regeln strikt einzuhalten. Es wird dringend gebeten, auf die jeweils örtliche Situation Rücksicht zu nehmen. Lokal oder auf Kreisebene können aus besonderem Anlass anderslautende Festlegungen getroffen werden.

5.     Geburten

Besuche von Geburtsstationen bzw. der Aufenthalt im Kreissaal durch werdende Väter und Väter von Neugeborenen sind in der Regel erlaubt. Dies kann jedoch vor Ort gesondert und abweichend geregelt werden. Dies gilt auch für Partnerinnen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften.

6.     Friedhöfe

Friedhöfe können im Rahmen der vorgegebenen Regeln besucht werden. Dies schließt selbstverständlich auch die Grabpflege ein.“

 

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