Landkreis Potsdam-Mittelmark weist auf Kinderfreizeitbonus hin

Familien mit geringem Einkommen bekommen im August eine Extra-Zahlung von 100 Euro pro Kind. Dieser sogenannte „Kinderfreizeitbonus“ ist Teil des „Corona-Aufholprogramms“, mit dem Bund und Länder die Langzeitfolgen der langen Einschränkungen im Bildungs- und Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche abmildern wollen.

Den Kinderfreizeitbonus erhalten Kinder und Jugendliche, die am 1. August 2021 noch nicht 18 Jahre alt sind und die im August 2021 Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGBXII), dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Dieser Bonus wird in der Regel automatisch ohne Antrag ausgezahlt.

Familien, die ausschließlich Wohngeld oder Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten und nicht gleichzeitig Kinderzuschlag beziehen, müssen einen formlosen Antrag auf den Kinderfreizeitbonus bei der Familienkasse stellen.

Für weitere Informationen zum „Kinderfreizeitbonus“ steht Ihnen die Familienkasse unter den folgenden Kontaktdaten gern zur Verfügung:

Tel.: 0800 4 555530 (gebührenfrei)
E-Mail: kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

(Pressemitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark)

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