Aktuelle Informationen zur Corona-Lage: Kreis Potsdam-Mittelmark ab 25.11. mit 3G

I. „3 G“ am Arbeitsplatz in der Kreisverwaltung – Dies gilt auch für den Besucherverkehr!

Mit Wirkung vom 25.11.2021 gilt in der Kreisverwaltung für alle Mitarbeitenden die 3 G – Regel am Arbeitsplatz, das heißt alle Kolleginnen und Kollegen müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie die Verwaltungsgebäude betreten wollen.

Das gilt auch für den Besucherverkehr!

Besucherinnen und Besucher dürfen die Gebäude der Kreisverwaltung grundsätzlich nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Bei Betreten der Verwaltungsgebäude haben sie einen Impf-, Genesenen- oder zertifizierten Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, zur Kontrolle vorzulegen. Die Mitarbeitenden des Wachschutzes sind legitimiert, dies zu überprüfen. An Standorten ohne Wachschutz ist die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter, der den Termin vereinbart hat, verpflichtet, die Nachweise zu prüfen!

II. Keine Anmeldung für Heilpraktikerüberprüfung in diesem Jahr

Das Gesundheitsamt nimmt in diesem Jahr keine Anmeldungen für die Überprüfung der Heilpraktiker*innen im Landkreis im März 2022 entgegen. Die nächste Überprüfung wird im Oktober 2022 sein. Siehe www.potsdam-mittelmark.de

III. Hohe Corona-Fallzahlen: Priorisierung bei Nachverfolgung von Kontaktpersonen nach Maßgabe des MSGIV

Angesichts rasant steigender Corona-Infektionszahlen kommen auch in Brandenburg die Gesundheitsämter an ihre Grenzen. Aus diesem Grund empfiehlt das Gesundheitsministerium den kommunalen Gesundheitsämtern, ihre Aufgaben in dieser ernsten Lage noch stärker zu priorisieren. Das betrifft insbesondere die Nachverfolgung von Kontaktpersonen bestätigter COVID-19-Fälle sowie die Anordnung von Quarantäne. Eine intensive und umfangreiche Nachverfolgung aller Kontaktpersonen ist in dieser Lage nicht mehr möglich.

Auch die Überwachung der Quarantäneanordnungen und der Reiserückkehrenden aus Variantengebieten kann von den Gesundheitsämtern aktuell nicht mehr gewährleistet werden.

Mit einem Erlass-Schreiben an die 18 Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg hatte das Gesundheitsministerium über einheitliche Grundsätze zur Optimierung informiert.

Die wichtigsten Punkte darin sind:

Ermittlungsumfang: Es sollen ausschließlich Ermittlungen zu einem bestätigten COVID-19-Fall (sogenannter Indexfall) und eine Eingrenzung der Kontaktpersonennachverfolgung auf die engsten Kontaktpersonen im direkten häuslichen Umfeld erfolgen. Die Bearbeitung der Erstbefunde mit Kontaktaufnahme zu den Betroffenen einschließlich Isolations- und Quarantäneanordnungen für die Kontaktpersonen im häuslichen Umfeld hat Vorrang vor einer vollumfänglichen Kontaktnachverfolgung im entferntesten Umfeld.

Clusterermittlung: Es besteht Vorrang bei der Ermittlung von bestätigten oder potentiellen Ausbruchsgeschehen (sogenannte Cluster) in medizinischen Einrichtungen (stationär und ambulant) sowie Ausbrüche in Gemeinschaftseinrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe (stationär und teilstationär). Nachgeordnet werden die weiteren Cluster in Kita, Schulen und Horteinrichtungen sowie in Betrieben bearbeitet.

Schule und Kita: Die Eltern eines positiv getesteten Kindes sind über die notwendige Isolation/Quarantäne zu beraten (Selbstmonitoring, symptomatisch selbständige Kontaktaufnahme zum Haus-/Kinderarzt bzw. zur Haus-/Kinderärztin). Es erfolgt die Information an die Schulleitung einschließlich Beratung zum weiteren Vorgehen. Die Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie die erhöhte Testfrequenz führt zu einer neuen Bewertung der Quarantänemaßnahmen in Schulen.

Erlass einer Allgemeinverfügung: Zur Quarantäneanordnung von Kontaktpersonen der Kategorie 1 (enge Kontaktpersonen, die ein erhöhtes Infektionsrisiko haben), von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung mit grundsätzlichen Vorgaben erlassen, um die Umsetzung insgesamt zu vereinfachen. Ohne weiteren konkreten Anlass sind Reiserückkehrende-Nachverfolgung und sonstige Quarantänekontrollen in der
aktuellen pandemischen Situation als nachgeordnet zu betrachten. Die Allgemeinverfügung ist hier zu finden: https://www.potsdammittelmark.de/de/buergerservice/corona-aktuell/rechtliches-zum-coronavirus/

IV. Impfstellen im Landkreis

Auf Initiative des Landkreises soll neben der bestehenden Impfambulanz im Ernst-von-Bergmann Klinikum Bad Belzig auch das Krankenhaus Lehnin wieder ein Angebot schaffen. Das braucht jedoch etwas Vorbereitungszeit und die Lieferung des benötigten Impfstoffes. Eine Terminvereinbarung wird auch dort NUR über ein Online-Portal möglich sein.

Direkte Ansprechpartner sind die impfenden Kliniken – nicht der Landkreis Potsdam-Mittelmark.

Weitere Impfangebote sollen im Landkreis auf Ebene der Gemeinden und Ämter geschaffen werden. Verantwortlich und Ansprechpartner vor Ort sind die jeweiligen Verwaltungen der Kommunen.

Allgemeine Fragen beantwortet der Impfkoordinator per Email unter impfen@potsdam-mittelmark.de.

(Pressemitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark)

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