Ortsbeirat Reetz: Großer Haushalt – Viele Projekte

Reetz. Der Haushalt der Gemeinde Wiesenburg/Mark hat mit über 10 Millionen Euro einen Investitionshaushalt wie nie zuvor. Darüber und über die wichtigsten Eckpunkte informierte Kämmerin Kornelia Feldmann auf der jüngsten Sitzung des Ortsbeirates in Reetz. Für die geplanten Projekte ist jedoch auch eine Kreditaufnahme in Höhe von 4,2 Millionen Euro notwendig.

Für die Reetzer besonders erfreulich – es sind auch Mittel für die Sanierung des Freibades dabei. Die Kosten belaufen sich auf etwa 150.000 Euro. Die Hoffnung, diese Summe aus dem Kreisentwicklungsbudget komplett zu decken, wird sich wohl nicht erfüllen, wie Kornelia Feldmann mitteilte. Derzeit wird ja über die Kürzung des selbigen im Kreistag beraten. So kann es sein, dass aus diesem Topf nur 50.000 Euro kommen und der Rest von der Gemeinde getragen werden muss. Ob es dann gleich im kommenden Jahr umgesetzt werden kann, ist noch nicht sicher. „Es müssen Ausschreibungen stattfinden und das dauert seine Zeit“, so Kornelia Feldmann. Auf alle Fälle ist jedoch die Sanierung des Beckens inbegriffen. Diese soll nicht vom eigentlichen Baubeginn abhängig gemacht werden, sondern rechtzeitig erfolgen, damit das Bad im Sommer öffnen kann.

Viel investiert wird auch wieder in die Beschaffung von neuen Feuerwehrfahrzeugen. Einigen Ortswehren sind da schon auf dem neuesten Stand, andere nicht. Man wird versuchen, dafür so viel Fördermittel wie möglich zu akquirieren, trotzdem bleiben für die Gemeinde 320.000 Euro an Zuzahlung. Auch die Erweiterung des Feuerwehrhauses in Wiesenburg ist geplant, wie schon in Grubo. Dort hofft die Gemeinde auf eine Förderung von 436.000 Euro und muss einen Eigenanteil von 186.700 Euro aufbringen. Außerdem ist die Schaffung von weiteren acht Löschwasserbrunnen mit einem Eigenanteil von 223.000 Euro vorgesehen.

Seit kurzem gibt es landesweit den „Digitalpakt Schule“. Der soll natürlich auch in Wiesenburg umgesetzt werden. Für die Anschaffung von Geräten stehen  Fördermittel von 84.200 Euro bereit. „Aber zuerst muss die entsprechende Infrastruktur in der Schule geschaffen werden“, informiert Kornelia Feldmann. Das bedeutet, die Verlegung von Strom- und Netzwerkkabeln bis zu den Arbeitsplätzen der Schüler. Ein Konzept dafür gibt es bereits. Die Gemeinde wird das etwa 388.000 Euro kosten. „Bis 2027 werden wir dann eine moderne Schule haben, wie wir uns das vorstellen“, so Feldmann. Außerdem soll auf dem Schulhof ein Bolzplatz eingerichtet werden, der auch als Fußballplatz nutzbar ist. Bei den Kindern und Jugendlichen ist nämlich Street Soccer (Straßenfußball) total angesagt.

Etwas anders als geplant läuft es mit dem KoDorf. Bei den Arbeiten dort wurde eine Kontaminierung des Bodens festgestellt. Diese muss nun erst beseitigt werden, ehe weiter gebaut werden kann. Dafür gibt es eine Förderung vom Wirtschaftsministerium. Diese wird jedoch nicht an Privatpersonen ausgezahlt, was die gegründete Genossenschaft jedoch ist. Also muss hier neu überlegt werden. Die Gemeinde wird also das Grundstück erwerben und mit den Fördermitteln die Kontaminierung beseitigen. Anschließend wird das Grundstück an die Genossenschaft veräußert. Wahrscheinlich wird es in Form eines Erbbaupacht Vertrags geschehen, so Kornelia Feldmann. Die Summen haben keine Auswirkungen auf den Haushalt, sie blähen ihn nur auf.

Ausbau B 246

Auch der Ausbau der B 246 geht weiter. Wie schon zwischen Wiesenburg und Reetzerhütten wird nun auch der restliche Abschnitt zwischen Reetzerhütten und Reetz von der Firma Matthäi durchgeführt. Wie schon damals wird auch jetzt erst der Radweg gebaut, um diesen als Ausweichstrecke nutzen zu können. SO kann der Verkehr über eine Ampel an der Baustelle vorbei geführt werden. Vollsperrungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Im Zuge der Baumaßnahmen erhält die Firma Wienerberger eine Abbiegespur, um zukünftig LKW Staus zu verhindern. Ist die Straße fertig, wird die Ortsdurchfahrt Reetzerhütten saniert. Für LKWs gelten weiträumige Umfahrungen. Genaueres wird zeitnah mitgeteilt. Inzwischen sind die ersten Spatenstiche erfolgt.

Ortsteilbudget nur noch einmal übertragbar

Das in der Gemeinde Wiesenburg/Mark bestehende Ortsteilbudget ist ein fester Bestandteil der ehrenamtlichen Kommunalarbeit. Bei der Einführung galt Wiesenburg damit als Exot unter den Gemeinden deutschlandweit. Aber Bürgermeister Marco Beckendorf hat so viel Reklame mit dieser Idee gemacht, dass es so etwas inzwischen in einem Großteil der Gemeinden gibt. Nun ist es auch Bestandteil der Kommunalverfassung. Was jedoch nicht nur Vorteile hat. Bisher war es so geregelt, dass nicht ausgegebene Summen in das kommende Jahr mitgenommen werden durften. Und da hat sich auch in Reetz einiges angesammelt. Bedingt durch Corona sind viele Veranstaltungen, für die das Geld sonst verwendet wurde, ausgefallen. So hat sich ein hübsches Sümmchen angesammelt. Deshalb empfiehlt Kornelia Feldmann dem Ortsbeirat, sich Gedanken über eine sinnvolle Ausgabe des Geldes zu machen. Denn mit der Kommunalverfassung dürfen Reste aus dem Budget des Vorjahres nur noch einmal übertragen werden. Dazu kamen in der öffentlichen Versammlung auch gleich Ideen. So schlug Steffen Teuber vor, eventuell gemeinsam mit anderen Ortsteilen, über die Anschaffung eines Festzeltes nachzudenken. Nachdem Rainer Hübner aus Medewitzerhütten sich aus dem Geschäft der Dorffeste zurückgezogen hat, fehlt fast überall das entsprechend große Festzelt. Mit diesem Vorschlag wird Marion Gante in die Beratung der Ortsvorsteher gehen.

Reform der Grundsteuer

„Der Bundesrat hat der Reform der Grundsteuer zugestimmt. Damit wird sie fair, einfach und verfassungsfest geregelt. Ein höheres Steueraufkommen soll damit nicht verbunden sein. Die neue Grundsteuer soll ab dem 1. Januar 2025 gelten. Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Eigentümer zahlen sie – anders als die Grunderwerbsteuer – jedes Jahr. Vermieter können sie über die Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen. Die Grundsteuer kommt ausschließlich den Gemeinden zugute und ist eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen. Bislang berechnen die Finanzbehörden die Grundsteuer für Häuser und unbebaute Grundstücke anhand von Einheitswerten, die in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935 stammten. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht im April 2018 für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019 gefordert. Hauptkritikpunkt war, dass die zugrunde gelegten Werte die tatsächliche Wertentwicklung nicht mehr in ausreichendem Maße widerspiegeln. Das heutige dreistufe Verfahren – Bewertung, Steuermessbetrag, kommunaler Hebesatz – bleibt erhalten. Die Bewertung der Grundstücke nach neuem Recht erfolgt erstmals zum 1. Januar 2022. Die heutigen Steuermesszahlen werden so abgesenkt, dass die Reform insgesamt aufkommensneutral ausfällt. Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, für unbebaute, baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festzulegen. Diese sogenannte “Grundsteuer C” soll dabei helfen, Wohnraumbedarf künftig schneller zu decken.“

So zu lesen auf der Internetseite der Bundesregierung. Was bedeutet das nun für Grundstücksbesitzer? Ab Frühjahr 2022 erhalten alle einen Aufruf, mit dem sie eine Steuererklärung für ihre Grundstücke abgeben müssen. Die neuen Werte werden dann ab 2025 greifen. Für die Eigentümer von Wald und Acker wird es komplizierter. Die meisten haben ihre Flächen verpachtet und der Pächter hat die Grundsteuer A gezahlt.  Nach dem neuen Gesetz ist dann jeder privat dafür verantwortlich. „Das wird noch Aufregung geben“, ist sich Kämmerin Kornelia Feldmann sicher. Deshalb hat die Gemeinde auf Steuererhöhungen verzichtet um die Menschen nicht noch mehr zu verunsichern. Es bleibt also für 2022 alles beim Alten.

Ackerflächen
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