Aktuelle Information zur Corona-Lage im Landkreis Potsdam-Mittelmark: Kita Notbetreuung und Kontakt zum Gesundheitsamt

Potsdam-Mittelmark. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark teilt zur aktuellen Lage mit:

1. Kita-Notbetreuung: Neue Regelung in der Eindämmungsverordnung

KITA – NOTBETREUUNG IM KREIS REGELN

-Regelbetrieb wird unter Pandemiebedingungen fortgesetzt – nur bei Betriebseinstellung der Kita Antrag nötig!-

Durch die kurzfristige Änderung der 2. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung stehen alle Kita-Träger erneut vor einer großen Herausforderung: Am 1. Februar sind die Voraussetzungen für eine mögliche Notbetreuung durch die Landesregierung Brandenburgs festgelegt worden. Während die Gemeinden und Städte für die kommunalen Kitas zuständig sind, müssen betroffene Eltern, die ihre Kinder durch Freie Träger betreuen lassen, diese Anträge an den Landkreis Potsdam-Mittelmark richten. Sämtliche Einrichtungen sind durch den Landkreis bereits am 2.02. über diese Regelung informiert worden, ebenfalls die Kindertagespflegestellen.

Leider kann der Antrag aufgrund des strengen Sozialdatenschutzes nur per Post oder per Telefax gestellt werden.
Postanschrift: Niemöllerstr. 1, 14806 Bad Belzig
Telefax: 03327 739 335

WICHTIG: Die neue Regelung zur Notbetreuung gilt nur dann, wenn die Betreuungspflicht durch den Träger nicht mehr aufrechterhalten werden kann oder das Gesundheitsamt den Kitabetrieb einschränkt oder ausschließt. Es kann daher kein Antrag vorsorglich gestellt werden!

Das Kindeswohl steht bei der Anwendung der Notbetreuung im Fokus und genießt Vorrang, ebenso wie Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur sowie Alleinerziehende, die berufstätig sind. Alle Kita-Träger werden sich bemühen, das Betreuungsangebot so lange wie möglich unter den Bedingungen aufrechtzuerhalten, ohne die Sicherheit der Kinder zu beeinträchtigen. In einer Videokonferenz hat sich Landrat Wolfgang Blasig zu dem Verfahren mit den BürgermeisterInnen und Amtsdirektoren heute früh verständigt, er dankte den Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten für die Kooperation zum Wohle der Kinder, das trotz der vom Land kurzfristig vorgegebenen schwierigen Rahmenbedingen weiter sicher gewahrt werden soll.

2. Gesundheitsamt sehr stark belastet – Kontaktaufnahme eingeschränkt

Steigende Fallzahlen – Gesundheitsamt sehr stark belastet

Was können Bürgerinnen und Bürger tun?

In der derzeitigen akuten Situation benötigen alle in der Pandemie stark gefragten Stellen (Labor, Arzt, Gesundheitsamt) die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger – durch ihre Eigenverantwortung. Obwohl alle Beschäftigten im Gesundheitsamt ihr Möglichstes tun, können nicht alle Anfragen in kurzer Zeit beantwortet werden. Leider ist die eingerichtete Corona-Hotline aufgrund der großen Zahl von Anrufen nur sehr schwer zu erreichen. Aber auch die Flut von Emails sorgt für einen Stau, der nur nach und nach aufgelöst werden kann. Deshalb ist es wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger im Fall einer Infektion – oder eines engen Kontaktes mit einem Infizierten – wissen, was zu tun ist.

Das Gesundheitsamt hat alle aktuell wichtigen Regelungen auf der Internetseite zur Verfügung gestellt und bittet, sich diese Informationen so weit wie möglich selbst zu erschließen. Aus den genannten Gründen gilt:

Kontaktverfolgung ist priorisiert

In den Medien konnten Sie vernehmen, dass es bundesweit durch das extrem hohe Infektionsgeschehen derzeit keine zeitnahe Nachverfolgung von Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter gibt. Vielmehr konzentriert sich das Gesundheitsamt auf Gemeinschaftseinrichtungen und das direkte Umfeld eines Infizierten. Zudem kommt es leider vor, dass Meldungen von positiven PCR-Befunden durch die medizinischen Labore wegen Überlastung uns nicht erreichen.

Daher bitten wir:

Bitte melden Sie daher den positiven PCR-Befund mittels Meldebogen und Kontaktlistenformular, die Sie unter https://www.potsdam-mittelmark.de/de/buergerservice/corona-aktuell/positiv-getestet/ finden. Er wird dringend mit allen Angaben zu Symptomen, Impfstatus, Kontaktdaten, Kontaktpersonen etc. benötigt. Wenn Sie keine Meldung abgeben, wird die Absonderung ab dem Eingang des PCR-Befundes gerechnet.

Absonderung und Genesenennachweis

Meldungen werden chronologisch bearbeitet und die Absonderungsbescheide mit Hinweis auf den Genesenennachweis versandt. Dies verzögert sich aber durch die Überlastung bei Laboren, Ärzten und den Gesundheitsämtern erheblich. Bitte legen Sie daher Ihrem Arbeitgeber den positiven Befund des PCR-Tests und die aktuelle (11.) Allgemeinverfügung des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur häuslichen Absonderung vor.

Unter https://www.potsdam-mittelmark.de/de/buergerservice/corona-aktuell/positiv-getestet/ auch Informationen zur Lohnfortzahlung. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird die Lohnfortzahlung über das Kinderkrankengeld gewährleistet. Bitte konsultieren Sie hierzu den Hausarzt oder den Kinderarzt.

Sind bei Erwachsenen Symptome vorhanden, benötigen sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Lohnfortzahlung. Bei asymptomatischem Verlauf informieren Sie den Arbeitgeber. Er ist zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Diese kann er unter www.ifsg-online.de geltend machen.

In der kommenden Woche wird das Gesundheitsamt mittels einer Automatisierten Email-Antwort auf die wesentlichen Fragen, die per Email an die Behörde gerichtet werden, reagieren und hoffentlich damit eine weitere Hilfestellung leisten können.

(Pressemitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark | Kai-Uwe Schwinzert | Artikelfoto: (c) Pixabay)

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