Reetzerhütten. Um das Gelände des ehemaligen ACZ in Reetzerhütten weiter zu entwickeln, braucht es einen Bebauungsplan. Dieser soll auf der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung Wiesenburg/Mark beschlossen werden und stand deshalb auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses.
Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 28. Mai 2024 bereits den Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt und die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Im Zeitraum vom 24. Juni 2024 bis 26. Juli 2024 wurden die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Die sich aus den Stellungnahmen ergebenden Hinweise wurden in den Entwurf eingearbeitet. Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie die Öffentlichkeit nochmalig beteiligt werden.
Es wurden mehrere Gutachten erarbeitet und Stellungnahmen eingearbeitet. Das Gelände liegt außerhalb von Naturschutzgebieten, jedoch innerhalb des Naturparks „Hoher Fläming“. Trinkwasserschutzgebiete werden nicht berührt.
Im Gutachten des Planungsbüros Kirchner heißt es:

1974 wurde das agrochemische Zentrum errichtet. Hier wurden Düngemittel, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, sowie Ammoniumnitrat-Harnstoff-Flüssigdünger gelagert. Des Weiteren gab es Garagen, Wasch- und Reparatureinrichtungen für Fahrzeuge jeglicher Art. Zusätzlich wurde ein Verwaltungsgebäude und eine Waage errichtet. Die anfallenden Abwässer aus dem Wasch- und Pflegestützpunkt, dem Sanitärtrakt und dem Düngemittellager wurden separat in drei Klärgruben aufgefangen. Diese waren mit einem Überlauf versehen. Das Überlaufwasser wurde in zwei Versickerungsbeeten zusammen mit den Oberflächenwässern versickert.
Von besonderer Relevanz sind die maroden Hallen- und Nebengebäude mit Dachstühlen, Dachanschlüssen, Firstbereichen, Giebeln, Spalten, losen Fassadenelementen, Nischen und Hohlräumen. Diese Strukturen bieten potenzielle bzw. teilweise bereits nachgewiesene Quartier- und Nistmöglichkeiten für Fledermäuse sowie gebäudebewohnende Vogelarten. Hinzu treten Innenräume, Dachbalken, technische Einbauten und kleinteilige Gebäudehohlräume, die insbesondere von Hausrotschwanz, Feldsperling, Bachstelze, Rauchschwalbe und ggf. Haussperling genutzt werden Die randlichen Gehölz- und Gebüschbestände, die Sukzessionsflächen und die vegetationsgeprägten Südbereiche des Plangebiets fungieren als Brut- und Nahrungsraum für gehölz- und gebüschbrütende Vogelarten. Die westliche, südliche und östliche Vegetationskulisse besitzt darüber hinaus eine wichtige Puffer- und Verbundfunktion im Verhältnis zum gewerblich geprägten Hallenkomplex. Im nordöstlichen Bereich sowie im Umfeld des Güllebeckens befinden sich Schutt- und Rohbodenbereiche sowie thermisch begünstigte Übergangsstrukturen. Diese wurden in der Potenzialanalyse zutreffend als potenzielle Reptilienhabitate angesprochen, auch wenn die Erfassungen 2023 keine Nachweise streng geschützter Reptilienarten erbracht haben. Für die Westliche Blindschleiche wurde im südöstlichen Bereich ein Nachweis geführt. Das gemauerte ausgetrocknete Güllebecken mit Schilfbestand und angrenzenden Störstellen ist darüber hinaus als potenziell amphibienspezifische Struktur zu berücksichtigen. Es ist also in Hinsicht auf Natur- und Artenschutz einiges zu beachten.
Die Zufahrt von der Bundesstraße aus wird es dann nicht mehr geben. Bei einem Vor-Ort-Termin mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen zeigte sich, dass man sonst hätte eine Abbiegespur einrichten müssen. Deshalb wird die Zufahrt auf die alte Dorfstraße verlegt. Das Verwaltungsgebäude wird auf Grund der Auswirkungen auf das Landschaftsbild nur zweistöckig sein. Mit dem Lärmschutzgutachten sind einige der Anwohner gegenüber nicht einverstanden. Rechtlich könnte bis 22 Uhr auf dem Gelände gearbeitet werden. Die Anwohner möchten das jedoch gern auf 20 Uhr begrenzen. Und natürlich kam auch die Frage der Asbestbeseitigung auf. Diese betrifft jedoch den tatsächlichen Bau und hat mit dem B-Plan nichts zu tun. Nun kommt es darauf an, wie die Gemeindevertreter entscheiden, damit es auf dem Gelände weiter gehen kann.
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