Potsdam-Mittelmark, Beelitz-Heilstätten. Jetzt muss nur noch der Kreistag des Landkreises Potsdam-Mittelmark zustimmen, der Ausschuss für Grundsatzfragen, Gesellschaftliches Engagement, Kultur, Sport und Rechnungsprüfung hat am 19. Oktober 2026 in der Sitzung im Feuerwehrtechnischen Zentrum in Beelitz-Heilstätten, einstimmig empfohlen, Steffi Randig zur stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten zu berufen.
Sie unterstützt dann Fatma Haron, die am 11. Oktober 2024 als hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellt worden ist. Dieses Amt ist verpflichtend, wenn in der Kommune mehr als 30.000 Menschen leben. Bislang gibt es keine Vertretung, was im Krankheits- und Verhinderungsfalle hätte Probleme bereiten könnte.
Steffi Randig ist im Hauptamt als Integrationsbeauftragte für den Landkreis tätig. Sie hatte die Bereitschaft erklärt, das Amt zu übernehmen, und deshalb hat der Landrat den Vorschlag unterbreitet.
Ein besonderer Vorteil ist auch, dass Randig die Vertretung nur vertretungsweise und ehrenamtlich übernehmen wird, also entstehen dem Kreis keine zusätzlichen Kosten.
Es ist nicht das einzige Ehrenamt von Steffi Randig. Sie ist ehrenamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde Borkheide und gehört dem Amtsausschuss Brück an.
Unmittelbar nach der Bestellung von Randig wurde über die Förderrichtlinie abgestimmt. Etwas sperrig lautet der Name des Unterstützungsprogramms „„Richtlinie zur Unterstützung von Integrationsinitiativen im Landkreis Potsdam-Mittelmark“. Im Jahr 2026 konnten noch 20.000 Euro aus diesem Topf angerufen werden, im kommenden Jahr wird es auf Grund der Sparzwänge des Landkreises nur noch die Hälfte sein. Dann stehen, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages, 10.000 Euro sein.
„Mit dem Geld der Förderrichtlinie zur Unterstützung von Integrationsinitiativen werden im Landkreis Potsdam-Mittelmark seit vielen Jahren Initiativen unterstützt, die sich für ein gelingendes Miteinander von Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises und zugewanderten (insbesondere geflüchteten) Menschen einsetzen“, erklärt Integrationsbeauftragte Steffi Randig.
Sie geht ins Detail und teilt in der Vorlagenbegründung den Abgeordneten mit, was mit dem Geld geschieht:
„Die Förderung umfasst im Einzelnen die Initiierung, Aufbau bzw. Erhalt von Integrationsinitiativen für zugewanderte (insbesondere geflüchtete) Menschen, Freizeitaktivitäten, interkultureller Austausch, gegenseitiges Kennenlernen, Abbau von Berührungsängsten und dergleichen, begleitende und unterstützende Tätigkeiten bei Arztbesuchen oder Behördengängen, Förderung von Patenschaften, Maßnahmen zum Aufbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote, z. B. Spielkreise, Hausaufgabenbetreuung oder künstlerische Aktivitäten, Maßnahmen zur unterstützenden Vermittlung von Kenntnissen der deutschen Sprache und Bräuche/Traditionen sowie des deutschen Rechtssystems, Projekte und Maßnahmen zum Aufbau und Erhalt von niedrigschwelligen demokratischen Beteiligungsstrukturen, insbesondere in Gemeinschaftsunterkünften (Heimbeiräte), Gemeinschaftsveranstaltungen zur Prävention vor Rechtsextremismus mit Schulklassen, Sport- und anderen Vereinen und Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund, sowie die Förderung des interkulturellen Miteinanders.“
Kurz gesagt das, was viele verlangen, die Integration der Zugewanderten. Bislang hat die Hauptverwaltungskonferenz über die Richtlinie entschieden, ab sofort soll es der Kreistag tun.
Im Ausschuss haben alle bis auf den CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Brenneis der Richtlinie zugestimmt. Die beiden Abgeordneten der AFD waren nicht anwesend.

(Artikelbild: Steffi Randig)
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