Haseloff. Die Firma wpd hat am 22.10 die Genehmigung für vier Windräder in der Gemarkung Haseloff erhalten, teilte der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Mühlenfließ, Jens Hinze, den Bürgern mit.
Der Genehmigungsbescheid trägt demnach die Nr. 60.029.00/22/1.6.2V/T11.
„Das von der Gemeinde verweigerte Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird mit dieser Entscheidung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB, § 71 BbgBO ersetzt. Die Genehmigung gilt zugleich als Ersatzvornahme im Sinne des § 116 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg“.
Deshalb hat sich Hinze mit der Ortsvorsteherin von Haseloff-Grabow, Christina Juling, und dem Niemegker Amtsdirektor, Thomas Hemmerling, zusammengesetzt, um die möglichen nächsten Schritte besprochen. Wie es heißt, wird die Gemeinde Widerspruch einlegen, dieser hat aber keine aufschiebende Wirkung. Weitere rechtliche Schritte werden geprüft.
„Ich bitte alle aber, nicht den Frust darüber bei den Ortsbeiräten oder Gemeindevertretern zum Ausdruck zu bringen, sie können nichts dafür!“, betont der Bürgermeister in seiner Mitteilung.
Das Thema ist deshalb auch ganz oben auf der Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung am 19. November 2024. Sie findet im Gemeindehaus Haseloff ab 19.00 Uhr statt. Der Tagesordnungspunkt 5.1 heißt „Widerspruchserhebung gegen Genehmigungsbescheid des Landes Brandenburg zur Errichtung von vier Windenergieanlagen in der Gemarkung Haseloff“.
Hinze selbst ist als Unterstützer der Windkraft und der Erneuerbaren Energien bekannt. „Man muss die Erneuerbaren Energien als Chance sehen und nutzen“, diese Überzeugung vertritt Jens Hinze offensiv. Ihm ist jedoch klar, dass die Gemeinde inzwischen vollständig ausgelastet ist. „Wir produzieren Strom für 100.000 Haushalte, bei uns selbst haben wir aber nur 450 Einwohner“, macht er eine Rechnung auf. Er spricht davon, dass man jetzt schon die höchste Einspeisequote pro Kopf im Landkreis hat. Deshalb ist er gegen den Bau neuer Anlagen, wie sie jetzt genehmigt worden sind.
Anders sieht es bei Photovoltaikanlagen aus. Auch die Errichtung eines Solarkraftwerks von einer Größenordnung von 62 Hektar steht auf der Tagesordnung. Der Bebauungsplan „PV Haseloff-Südost“ ist beschlossen, jetzt wird ein städtebaulicher Vertrag zur Abstimmung stehen. Der Vertrag regelt auf 18 Seiten die Ersatzmaßnahmen rund um den Bau des Solarparks, den Rückbau und alle anderen Eventualitäten.
(Artikelfoto: Windpark Haseloff-Grabow)
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