Wiesenburg/Mark. Für die Errichtung des Spiel- und Sportparks an der Wiesenburger Grundschule muss ein Bebauungsplan her. Ehe dieser beschlossen wird, müssen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sowie die Nachbargemeinden dazu angehört werden. Die Frist dafür lief am 21. N ovember 2025 ab.

Bei den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die sich in der dafür vorgesehenen Frist bzw. bis heute nicht geäußert haben, wird deren Zustimmung vorausgesetzt.
Im Großen und Ganzen wurde der Bebauungsplan positiv bewertet. Die gegebenen Hinweise haben auf diesen keinen Einfluss. Für die Abfallentsorgung ist lediglich wichtig, dass Aushub, der nicht wieder verwendet wird, vor der Entsorgung auf Schadstoffe untersucht wird. Das fachgerecht entsorgt wird, versteht sich von selbst.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden besonders streng geschützte Tierarten festgestellt, darunter mehrere strikt an Wälder gebundene Fledermausarten, deren Bestände entsprechend der Roten Listen für Deutschland und Brandenburg teils „vom Aussterben bedroht“, „stark gefährdet“ oder „gefährdet“ sind und für deren Erhaltung Deutschland „in hohem Maße verantwortlich“ ist. Exemplarisch wird auf die brandenburgweit „vom Aussterben bedrohten“ Arten Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus hingewiesen.
Darum wird die Fläche des Buchenbestandes auf dem Gebiet als Wald festgesetzt. Das heißt also, der Baumbestand bleibt erhalten.
Das sehen auch die Mitglieder des Hauptausschusses so, sollte eine Entnahme an einigen Ecken unumgänglich sein, muss Ersatz gepflanzt werden. Die Bike-Parkstrecken werden außerhalb des Buchenbestandes hergestellt. In diesem Bereich werden auch nur die Aufschüttungen bis zu 5 m Höhe angelegt. Innerhalb des Buchenbestandes erfolgen keine baulichen Maßnahmen.
Weiterhin ist wichtig, den Geräuschpegel für die angrenzende Wohnbebauung so gering wie möglich zu halten. Da der Buchenwald erhalten bleibt, hat man in dieser Hinsicht keine Befürchtungen.
Angedacht ist eine Nutzung des Geländes für Kinder bis 14 Jahre. Das ließe sich jedoch schwer kontrollieren, so die Mitglieder des Hauptausschusses. Deshalb soll die Altersgrenze auf 16 Jahre erhöht werden und der Plan entsprechend geändert werden. In dieser Form wird der Plan den Gemeindevertretern auf der kommenden Sitzung zur Abstimmung vorgelegt.
(Artikelfoto: Der kleine Buchenwald)
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